Arztpraxen müssen für die Telematikinfrastruktur (TI) in die eigene Tasche greifen, wenn die vereinbarten Pauschalen nicht zur Finanzierung der Kosten ausreichen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Grundsatzurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor. Rechtskräftig ist ...