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Digitalisierung in Arztpraxen: Urteil: Ärzte müssen Mehrkosten für Datenautobahn selbst tragen
Einrichtung und Betrieb der Telematikinfrastuktur (TI) im Gesundheitswesen kosten zig Millionen. Nun hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein Grundsatzurteil zur Kostenerstattung gefällt.
Arztpraxen müssen für die Telematikinfrastruktur (TI) in die eigene Tasche greifen, wenn die vereinbarten Pauschalen nicht zur Finanzierung der Kosten ausreichen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Grundsatzurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor. Rechtskräftig ist ...
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