
Digitalisierung in Arztpraxen: Urteil: Ärzte müssen Mehrkosten für Datenautobahn selbst tragen
Einrichtung und Betrieb der Telematikinfrastuktur (TI) im Gesundheitswesen kosten zig Millionen. Nun hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein Grundsatzurteil zur Kostenerstattung gefällt.

Ein Arzt arbeitet mit einer elektronischen Patientenakte, die ein E-Rezept zeigt. Grundlage für solche Anwendungen ist die Datenautobahn im Gesundheitswesen.
Jens Kalaene/picture alliance/dpa