Corona Regeln BW
: Sind Übernachtungen bei Freunden gestattet? - Die Landesregierung klärt auf

Die Frage beschäftigt viele Menschen: Darf man während der Ausgangssperre bei Verwandten und Freunden übernachten? Jetzt hat die Landesregierung für Klarheit gesorgt.
Von
swp
Ulm
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Ist das Übernachten bei Freunden oder Verwandten auch während der Ausgangssperre erlaubt? Die Landesregierung hat das jetzt geklärt.

Dean Drobot/Shutterstock.com

Jetzt ist es amtlich: Wer zu Freunden oder Verwandten reist, darf auch dort übernachten. Weil über diese Frage bisher Unklarheit herrschte, hat die Landesregierung auf ihrer Webseite unter „Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung„ jetzt für Klarheit gesorgt.

Dort steht: Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Wenn es sich um den (Lebens-)Partner oder die (Lebens-)Partnerin handelt, sind die An- und Abreise auch zwischen 20 und 5 Uhr und das Übernachten erlaubt. Dies gilt für alle auch an den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember.

Treffen mit maximal fünf Personen erlaubt

Grundsätzlich zu beachten ist aber, dass sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Auch hier gilt an den Weihnachtstagen eine Ausnahme: Dann sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis möglich. Wenn also in eurem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen. In privaten Härtefällen darf eine der vier Personen von außerhalb des engsten Familienkreises stammen.