Der 20. März sollte eigentlich so eine Art „Freedom Day“ werden, an dem die meisten Corona-Maßnahmen fallen. Doch daraus wird in Baden-Württemberg vorerst nichts: Die Menschen im Südwesten müssen in Innenräumen und an Schulen weiter Masken tragen. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen.
Lockern trotz Rekordzahlen, das passt nicht
Aufgrund des heftigen Infektionsgeschehens sei das zwingend notwendig, sagte Strobl. Man habe derzeit die „höchsten Infektionszahlen forever“. Strobl kritisierte, dass der Bund den Ländern jetzt im Kampf gegen die Pandemie die Verantwortung zuschiebe, ohne dass diese den Instrumentenkasten zur Verfügung haben. Man ziehe notgedrungen die Karte der Übergangsfrist.
Nach einem Bund-Länder-Beschluss sollen eigentlich zum 20. März alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen, ein sogenannter Basisschutz soll aber bleiben. Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht lediglich eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber weiterhin Eingriffsmöglichkeiten geben.
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