Die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens möglicherweise durch eine Corona-Impfung von Biontech wird am Montag (13.30 Uhr) vor dem Landgericht Rottweil verhandelt. Der Mann wirft dem Pharmariesen vor, infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Sehkraft-Verschlechterung auf dem rechten Auge zu leiden. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird. Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. „Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft“, so die Sprecherin weiter.
Mit einer Entscheidung ist am Montag nicht zu rechnen, wie ein Sprecher am Landgericht sagte. Stattdessen werde der Sach- und Streitstand erörtert, das weitere Vorgehen bestimmt und ein Verkündungstermin festgelegt. Der Kläger werde auch anwesend sein.
Prozess auch gegen Astrazeneca
In Bamberg gibt es am Montag, 3. Juli 2023, ein weiteres Verfahren gegen einen Impfstoffhersteller. Ein halbes Jahr nach der Abweisung einer Schadenersatzklage gegen Astrazeneca beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit dem Fall. Am Montag beginnt die öffentliche Berufungsverhandlung. Ob sogleich auch ein Urteil ergeht, ist ungewiss. Denkbar wäre nach Gerichtsangaben auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen.
Beim aktuellen Fall in Bamberg klagt eine Frau, die 2021 etwa zwei Wochen nach einer Impfung mit Vaxzevria, dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca, eine Darmvenenthrombose hatte. Dies führte nach Angaben des Landgerichts Hof, das im Januar erstinstanzlich in der Sache entschied, zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer schwerwiegenden Operation der Klägerin.
„Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte“, erklärte ein Landgerichtssprecher nach der Entscheidung. Es handele sich hierbei um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwögen. Die mehr als 90 Prozent Wirksamkeit einer solchen doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen.
Gegen die Gerichtsentscheidung legte die Frau Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.