Corona Hotspot BW
: Tuttlingen und Villingen-Schwenningen schränken öffentliches Leben drastisch ein

Zwei der „Hotspot“-Gemeinden im Land wollen bei strengeren Regeln nicht mehr länger auf das Land warten. Sie werden selbst aktiv und jetzt entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Von
Steffen Wolff mit dpa
Tuttlingen/Villingen-Schwenningen
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Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis schränken das öffentliche Leben ab Samstag drastisch ein.

Jens Büttner / dpa

Angesichts hoher Infektionszahlen schränken der Kreis Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis das öffentliche Leben drastisch ein.

  • Öffentlich und privat darf sich ab Samstag dort nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal fünf Personen. So steht es in Allgemeinverfügungen der beide Kreise, die am Freitag veröffentlicht wurden.
  • An Beerdigungen dürfen nur noch 50 Personen teilnehmen.
  • Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch nach Antigentest oder mit FFP2-Maske besucht werden.
  • Die Maskenpflicht wird außerdem in beiden Kreisen verschärft - so muss man etwa im Umfeld von Schulen und Kitas zu gewissen Zeiten Maske tragen, ebenso auf Friedhöfen und in ausgewählten Straßen im Innenstadtbereich von Tuttlingen, Trossingen, Villingen-Schwenningen und Donaueschingen.
  • Regeln sollen bis zum 20. Dezember gelten - es sei denn, die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz unterschreitet sieben Tage in Folge die kritische Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche.

Wert leicht unter der Grenze

Mehrere Kommunen im Land liegen über dieser Grenze. Im Kreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis lag der Wert am Donnerstag erstmals wieder leicht unter der Grenze - im Kreis Tuttlingen bei 192,5, im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 195,3. In den beiden Kreisen leben knapp 350 000 Menschen

Hotspots im Land überschreiten Schwelle von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern

Die beiden Kreise gehören wie auch der Landkreis Lörrach sowie die Stadtkreise Mannheim, Pforzheim und Heilbronn derzeit zu den sogenannten Hotspots im Land. In diesen Kreisen wurde die Schwelle von 200 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner überschritten.

Inzidenzwert im Schwarzwald Baar sinkt auf 201,9

Der sieben-Tage-Inzidenzwert im Schwarzwald-Baar-Kreis:ist nach mehreren Tagen gesunken. Noch am Dienstag hatte er bei 222 gelegen, Stand Mitternacht am Mittwoch lag er bei 201,9Im Vergleich: Für Baden-Württemberg wird der Wert mit 134 angegeben.

Das Land hat bereits eine „Hotspot“-Strategie angekündigt, bislang aber noch keine weiteren Maßnahmen bekannt gegeben. Am 5. November wurde die Schwelle von 200 bei der Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadtkreisen Heilbronn und Pforzheim erstmals überschritten.

Kreis Calw verbietet alle öffentliche Veranstaltungen

Angesichts der steigenden Corona-Zahlen hat der Landkreis Calw weitere strenge Maßnahmen verkündet. Der Inzidenzwert lag am Donnerstag (3.12.) bei 209, Tendenz steigend. Der landkreis Calw gehört damit zu einem der Hotspots. Landrat Helmut Riegger sagte dem Schwarzwälder Boten: „"So können wir nicht weitermachen.“.

Corona Regeln Hotspots BW: Baden-Württemberg gibt Einschränkungen bekannt

Neben den bereits am Donnerstag bekannt gewordenen Einschränkungen hat das Land Baden-Württemberg am Freitag bekanntgegeben, welche Regeln für Hotspots gelten. Diese Einschränkungen gelten, wenn eine Stadt oder ein Kreis eine Inzidenz von 200 überschreitet:

Kontaktbeschränkungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen. Maximal jedoch fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.

Veranstaltungsverbot: Alle Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste oder Bestattungen.

Ausgangsbeschränkungen: Bürger dürfen ihre Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen.

Als triftige Gründe zählen: Der Gang zur Arbeit oder Arzt, die Begleitung Sterbender oder die Versorgung von Tieren.

Maskenpflicht: Auf Baustellen wird eine Maskenpflicht eingeführt.

Friseure und Sonnenstudios werden geschlossen.

Sportstätten und Schwimmbäder werden auch für den Schulbetrieb geschlossen.

Der Besuch in Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske und einem negativen Antigentest möglich.

Einzelhandel: Schlussverkauf oder andere Aktionen mit „eventähnlichem Charakter“ werden verboten.