Streit um Corona-Hilfen
: Geld zu Unrecht zurückgefordert? Über 1400 Betroffene klagen

Die Corona-Soforthilfen sollten 2020 Firmen vor der Lockdown-Pleite retten. Häufig forderte der Staat das Geld wieder zurück. Viele Betroffene wehrten sich erfolgreich – jetzt rollt eine Klagewelle.
Von
dpa
Stuttgart
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Corona-Soforthilfen: ARCHIV - 31.03.2020, Thüringen, Erfurt: Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss. (zu dpa: «Viele Widersprüche gegen Rückforderung der Coronahilfen») Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Corona-Soforthilfen sollten Unternehmen und Selbstständige vor der Pleite retten. Doch nun landen viele Fälle vor Gericht.

Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
  • 1.444 Unternehmen klagen gegen Rückzahlung von Corona-Hilfen.
  • Acht Rückforderungsbescheide wurden in erster Instanz aufgehoben.
  • FDP kritisiert Landesregierung: Desaster und ungerecht behandelte Unternehmer.
  • 2,28 Milliarden Euro Soforthilfen im Südwesten ausgezahlt.
  • Corona-Hilfen verhinderten Insolvenzwelle und sicherten Arbeitsplätze.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Insgesamt 1.444 Unternehmen und Selbstständige gehen aktuell gerichtlich gegen die geforderte Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch das Land vor. Dies geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor.

In mehreren Musterverfahren vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten wurden bis Ende 2024 in erster Instanz insgesamt acht Rückforderungsbescheide aufgehoben. Die Entscheidungen sind aber bislang nicht rechtskräftig. In den meisten Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt, mit dem Ziel, „für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen“. Unter den erfolgreichen Klägern war auch ein Friseur aus Heidenheim, der vor dem Verwaltungsgericht einen klaren Sieg errang – und 15-000 Euro behalten darf.

FDP sieht Desaster und „Scherbenhaufen“ für Landesregierung

Der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert, sagte, die Landesregierung laufe auf das nächste Desaster zu: Rund zwei Drittel aller Corona-Soforthilfen basierten auf der ersten Richtlinie aus dem März 2020. „Diese ist aber rechtlich äußerst fragwürdig, bisher wurde allen acht verhandelten Klagen gegen diese Richtlinie recht gegeben.“

Daher sei davon auszugehen, dass auch bei den offenen Klagen noch sehr viele Gerichtsniederlagen für die Landesregierung folgen werden. „Sie steht vor einem Scherbenhaufen an verlorenen Klagen, fehlerhaft abgewickelten Anträgen und ungerecht behandelten Unternehmern!“

Insolvenzwelle blieb aus

Im Südwesten wurden Soforthilfen im Volumen von 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt, wie aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums weiter hervorgeht. Es verwies auf einen Abschlussbericht zu den Corona-Hilfen. Ein Ergebnis sei, dass die Corona-Hilfsprogramme laut den Angaben der geförderten Unternehmen in hohem Maße zum Erhalt ihrer Zahlungsfähigkeit sowie zur Stabilisierung ihrer finanziellen Lage und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen und grundsätzlich zu deren Überleben am Markt beigetragen haben. Eine Insolvenzwelle habe dadurch verhindert werden können.

Im Corona-Frühjahr 2020 konnten notleidende Betriebe eine staatliche Unterstützung beantragen. Insgesamt wurden Hilfen aufgrund eines reinen Landesprogramms und eines Programms vom Bund im Volumen von rund 2,28 Milliarden Euro gewährt.