In Baden-Württemberg gelten im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus schon ab Samstag, 21. März, weitere Verschärfungen: Gaststätten und Restaurants dürfen dann in ihren Räumlichkeiten und auch im Außenbereich keine Gäste mehr bewirten.

Ab Samstag bleiben alle Restaurants geschlossen

Das Land werde „alle Restaurants und Gaststätten“ schließen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitagnachmittag an. Konkret dürfen Gaststätten und Restaurants weder in ihren Räumlichkeiten noch im Außenbereich Gäste bewirten, ein Thekenverkauf zur Mitnahme von Speisen bleibt aber erlaubt.

Wegen Corona: Gruppenversammlungen im öffentlichen Raum sind verboten

Zeitgleich greift ein Verbot von Zusammenkünften im öffentlichen Raum. Es dürften „nicht mehr als drei Personen“ zusammenkommen, sagte Kretschmann, ausgenommen seien Eltern mit ihren Kindern. „Wir sind uns bewusst, dass wir damit noch tiefer in die Grundrechte der Bürger eingreifen“, sagte der Ministerpräsident. Aber das tue man, um die Gesundheit der Bürger zu schützen – auch derjenigen, die sich über die bisherigen Maßnahmen hinwegsetzten. „Es sind zu viele, die sich nicht daran halten.“

Verordnung gilt bis zum 15. Juni 2020

Kretschmann appellierte an die Bevölkerung, „auch im Privaten keine Treffen und Veranstaltungen“ abzuhalten. „Wir müssen jetzt auf die Schwächsten unserer Gesellschaft Rücksicht nehmen. Bleiben sie daheim, reduzieren sie ihre Kontakte.“ Kretschmann verwies auf die steigende Zahl an Corona-Todesfällen im Land, aber auch auf die Lage in der Nachbarregion Elsaß, die bereits über 60 Tote zu beklagen hat. „Die Lage ist nach wie vor stark dynamisch.“
Ihn hätten auch viele Bitten aus der Bevölkerung erreicht, die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu verschärfen. Die neuen Vorgaben hat das Kabinett am Freitag per Umlaufbeschluss abgesegnet. Die Verordnung gilt bis zum 15. Juni, kann aber vorher außer Kraft gesetzt werden. Zuvor hatten bereits einzelne Stadt- und Landkreise wie Freiburg für ihren Bereich Betretungsgebote öffentlicher Plätze erlassen.

Bußgelder bis zu 25.000 Euro

Innenminister Thomas Strobl (CDU) kündigte an, dass die Polizei die Vorgaben des Landes schon an diesem Wochenende kontrollieren und Verstöße ahnden werde. „Verstöße sind keine Bagatelle.“ Vielmehr drohten Bußgelder bis zu 25 000 Euro und mehrjährige Haftstrafen. Die Lage sei sehr ernst. Jugendliche, die sagten, ihnen sei es egal, ob sie sich infizierten, weil ihr Immunsystem gut sei, handelten „verantwortungslos und grob rücksichtslos“, schimpfte Strobl.

Pendler erhalten Passagierscheine

Berufspendler, die von Frankreich nach Baden-Württemberg zur Arbeit kommen, würden Passagierscheine erhalten, sagte der Innenminister weiter. Diese berechtigten zur Einfahrt nach Baden-Württemberg, aber nicht zum Einkauf.

Uneinsichtigkeit führt weiteren Verschärfungen

Die neuen Maßnahmen sollten dazu dienen, die tatsächlichen Sozialkontakte unterhalb einer Ausgangssperre so weit wie möglich und geboten zu verringern, hieß es in Regierungskreisen. Gleichzeitig lässt Kretschmann aber die Voraussetzungen einer Ausgangssperre für den Fall prüfen, dass die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag zum Schluss kommen sollten, dass auch dieser Schritte unvermeidbar wird. „Wenn das nicht funktioniert, wenn es weiter zu viele uneinsichtige Menschen gibt, wird zu weiteren Verschärfungen kommen müssen“, sagte Strobl.
SPD-Fraktionschef Andreas Stoch begrüßte das Vorgehen der Landesregierung. „Eine allgemeine Ausgangssperre stellte das schärfste Mittel dar, würde aber auch die bestrafen, die sich verantwortlich verhalten“, sagte Stoch. Deshalb sei ein Niederlassungsverbot der möglicherweise letzte Versuch, eine Ausgangssperre, die noch tiefer in unsere Bewegungsfreiheit eingreifen würde, zu verhindern.“

Corona-Krise in Baden-Württemberg: Lieferservice bleibt erlaubt

Eine weitere geplante Verschärfung der bestehenden Rechtsverordnung: Der Vor-Ort-Verzehr in Gasthäusern soll untersagt werden. Der Thekenverkauf zur Mitnahme sowie Lieferservice blieben erlaubt. Die Maßnahme werde am Freitag vom Ministerpräsidenten mit anderen Ministerpräsidenten abgestimmt.

Ministerium veröffentlicht vorläufige Liste zu Schließungen

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium eine vorläufige Liste jener Geschäfte erstellt, die von den Schließungen im Rahmen der Maßnahmen gegen das Coronavirus betroffen sind - oder auch eben nicht. Da die anstehende Änderung der aktuellen Rechtsverordnung noch nicht beschlossen sei, könne es auf der Liste jedoch noch Änderungen oder auch Verschärfungen geben, hieß es.

Diese Betriebe dürfen geöffnet bleiben

  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Augenoptiker
  • Autovermietung, Car-Sharing
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baustoffstandorte
  • Bestatter
  • Brennstoffhandel
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Drogerien
  • Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
  • Fahrradwerkstätten
  • Fahrschulen für LKW
  • Freie Berufe
  • Medizinische Fußpflege (stationär und mobil)
  • Gärtnereien
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe (zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken)
  • Kaminkehrer
  • Kfz-Werkstätten
  • Kioske
  • Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteilen usw.
  • Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Metzgereien
  • Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen
  • Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung
  • Poststellen, Postagenturen und Paketstationen
  • Reisebüros
  • Sanitätshäuser
  • Schuh- und Schlüsselreparatur
  • Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw.
  • Stördienste aller Art, insbes. Schlüsseldienste
  • Tankstellen
  • Textilreinigung
  • Verkauf von Jägereibedarf
  • Verkehrsdienstleistungen aller Art einschl. Taxi
  • Warenlieferung und Montage
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte
  • Zeitungen und Zeitschriften

Diese Betriebe müssen schließen

  • Bars und Kneipen
  • Blumenläden
  • Buchhandel Cafés
  • Cafés in Bäckereien
  • Campingplätze (Ausnahmen für Dauercamper mit ständigem Wohnsitz auf dem Campingplatz)
  • Clubs und Diskotheken
  • Copyshops
  • Eisdielen
  • Fahrrad-Läden
  • Fahrschulen (Ausnahme für LKW)
  • Ferienwohnungen
  • Fotostudios
  • Hotels- und Beherbergungsbetriebe (zu touristischen und nicht zu notwendigen Zwecken)
  • Kfz-Handel
  • Kosmetikstudios
  • Lebensmittelspezial-geschäfte wie Weinhandlungen und Teeläden
  • Massagestudios
  • Nagelstudios
  • Outlet-Center
  • Piercingstudios
  • Schank- und Speisegaststätten (Ausnahme für Abholung und Lieferung)
  • Schreibwarenhandel
  • Shisha-Bars
  • Sonnenstudio
  • Spielwarenhandel
  • Tattoostudios
  • Tourismushotels

Söder: „Werden die Gastronomie grundlegend schließen“

Ähnliche Regelungen sollen in weiten Teilen Deutschlands gelten. Das kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Freitag an. „Wir werden auch die Gastronomie ab morgen grundlegend schließen“, sagte Söder am Freitag in München. „Keine Gastronomie hat mehr geöffnet, nur noch, wenn es um to go, Drive-in oder entsprechende Lieferungen geht. Dies ist auch etwas, was nahezu alle Bundesländer jetzt umsetzen wollen.“
Zuvor hatte Bayerns Regierung eine  weitreichende Ausgehsperre beschlossen.