
Corona Baden-Württemberg aktuell: Verbot von öffentlichen Ansammlungen - diese Geschäfte müssen schließen
Wegen der Corona-Krise dürfen Gaststätten in ihren Räumlichkeiten und auch im Außenbereich keine Gäste mehr bewirten. Zudem sind Gruppenansammlungen im öffentlichen Raum verboten.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen Restaurants und Gaststätten vorübergehend keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bewirten. Auch Gruppenversammlungen sollen verboten werden.
dpa