BW prüft Lockerung von Friedhofspflicht
: Darf bald jeder seine Urne im Garten beerdigen?

Baden-Württemberg prüft eine Lockerung des Bestattungsrechts. Künftig könnten Urnen im eigenen Garten oder neue Bestattungsformen wie Reerdigung oder Diamantbestattungen erlaubt werden.
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epd/kna
Stuttgart
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Brennenden Kerzen und Blumen schmücken eine Reihe von Gräbern. Am 1. November wird in Polen das Fest Allerheiligen gefeiert. Ein Feiertag zu Ehren aller Christen, die das Heil erlangt haben und im Himmel sind. An diesem Tag gehen alle Gläubigen auf die Friedhöfe, um die Gräber ihrer Lieben zu ehren. +++ dpa-Bildfunk +++

In Rheinland-Pfalz wurde das Bestattungsrecht jüngst umfassend liberalisiert.

Volha Shukaila/dpa
  • Baden-Württemberg prüft Lockerungen im Bestattungsrecht, Entscheidung steht noch aus.
  • Urnen könnten künftig im Garten beigesetzt, Reerdigung und Diamantbestattungen erlaubt werden.
  • Gespräche mit Kirchen, Kommunen und Bestattungsunternehmen bereits gestartet.
  • Rheinland-Pfalz hat Friedhofspflicht abgeschafft, Urnen dürfen zu Hause oder in Flüssen bestattet werden.
  • Gesetz in Rheinland-Pfalz regelt auch Bestattungen von Sternenkindern und im Ausland verstorbenen Soldaten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Baden-Württemberg wird über eine mögliche Lockerung des Bestattungsrechts beraten. Eine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt möglicher Änderungen stehe aber noch aus, teilte das Sozialministerium am Freitag in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Born mit.

Das Land habe die Reform in Rheinland-Pfalz, die unter anderem die Aufbewahrung von Urnen zu Hause und neue Bestattungsformen erlaubt, aufmerksam verfolgt, heißt es in der Stellungnahme. In Baden-Württemberg seien bereits Erd-, Feuer-, See-, Tuch- und Naturbestattungen zulässig. Weitere Formen wie die sogenannte Reerdigung oder Diamantbestattungen seien dagegen derzeit nicht erlaubt.

Gespräche laufen

Ein Gesprächstermin mit Kirchen, Kommunen und Bestattungsunternehmen habe bereits stattgefunden. Ziel sei eine offene Diskussion über mögliche Weiterentwicklungen, so das Ministerium. Die Friedhofspflicht diene weiterhin dem Schutz der Totenruhe und einer würdigen Bestattungskultur.

In Rheinland-Pfalz wurde das Bestattungsrecht jüngst umfassend liberalisiert, dort wurde die Friedhhofspflicht abgeschafft. Künftig ist es dort unter anderem möglich, die Asche Verstorbener zu einem Erinnerungsstück verarbeiten und sie unter dem heimischen Apfelbaum oder in einem der großen Flüsse des Bundeslandes bestatten zu lassen. Weitere Änderungen betreffen Ehrengräber für im Auslandseinsatz gestorbene Soldaten sowie das Begräbnis sogenannter Sternenkinder. Dabei handelt es sich um Kinder, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.

Mit dem Gesetz wurde außerdem ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um Kinder im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, etwa durch einen Unfall, gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen zu lassen.