Bildungsreformen in BW: G9, SprachFit, Grundschulempfehlung: Kabinett gibt grünes Licht

Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) muss gleich mehrere Reformen umsetzen. Die notwendige Änderung des Schulgesetzes kann jetzt vom Landtag beraten werden.
Christoph Schmidt/dpa- Kabinett gibt grünes Licht für Bildungsreformen in BW, darunter Rückkehr zu G9.
- Erste Lesung des neuen Schulgesetzes vor Weihnachten, Verabschiedung ab Januar 2025.
- Neue Grundschulempfehlung muss bis Februar 2025 stehen, betrifft 97.000 Viertklässler.
- Gymnasium-Besuch erfordert Elternwunsch, Lehrerempfehlung oder Kompetenztest.
- Reformen werden schrittweise ab dem Schuljahr 2025/2026 umgesetzt.
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Rund sieben Monate nach dem Grundsatzbeschluss für Bildungsreformen in Baden-Württemberg hat das Kabinett grünes Licht für die Pläne gegeben. Wie ein Sprecher des Kultusministeriums am Dienstag der „Südwest Presse“ mitteilte, gab die Landesregierung die geplante Änderung des Schulgesetzes frei. Damit können die Reformen, darunter die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9), die neue Grundschulempfehlung und die Sprachförderung vor der Einschulung, vom Landtag beraten und verabschiedet werden.
Erste Lesung noch vor Weihnachten
Die erste Lesung dürfte dem Landtags-Terminplan zufolge am 18. Dezember stattfinden, wenn die aktuellen Haushaltsberatungen abgeschlossen sind. Eine Verabschiedung des neuen Schulgesetzes wäre dann frühestmöglich nach der Weihnachtspause ab 22. Januar 2025 möglich, wie eine Landtagssprecherin auf Anfrage erklärte.
Grundschulempfehlung muss bis Februar stehen
Das Land steht insbesondere wegen der Grundschulempfehlung unter großem Zeitdruck, da die neuen Regeln bereits Anfang 2025 greifen sollen. Die rund 97.000 Viertklässler im Land werden die Empfehlung für die weiterführende Schule am 7. Februar gemeinsam mit der Halbjahresinformation erhalten. Damit es nicht zu Verzögerungen oder Rechtsstreitigkeiten kommt, muss das Gesetz bis dahin in Kraft sein. Vom 10. bis 13. März ist die Anmeldung für die weiterführende Schule erforderlich.
Reformen werden zu unterschiedlichen Zeiten umgesetzt
Will ein Kind das Gymnasium besuchen, muss zusätzlich zum Elternwunsch künftig auch die Lehrerempfehlung oder das Ergebnis eines landesweiten Kompetenztests dafürsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann noch ein Potenzialtest absolviert werden.
Das G9 wirkt sich dagegen erst schrittweise ab dem Schuljahr 2025/2026 aus, wenn die Klassen 5 und 6 in das alte Modell zurückkehren. Auch die Sprachförderung wird in Stufen eingeführt und erst im Endausbau für Kinder mit Förderbedarf landesweit verpflichtend.

