Bildung in BW
: Ministerium empfiehlt allen Grundschulen ein striktes Handyverbot

Dem Kultusministerium sind private Handys an Schulen schon länger ein Dorn im Auge. Deshalb sollen sich alle Schulen Regeln geben müssen – wenn es nach dem Land geht, gerne auch strenge.
Von
dpa ,
Tanja Wolter
Stuttgart
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Keine Nutzung von privaten Handys: Das rät das Kultusministerium den Grundschulen im Land. (Archivbild)

Marijan Murat/dpa
  • Kultusministerium BW empfiehlt Grundschulen ein striktes Handyverbot.
  • Private Geräte nur in Notfällen erlaubt, Formulierungshilfen für Schulen veröffentlicht.
  • Gesetzesänderung zur Regelung privater Geräte in Schulen soll Ende des Jahres in Kraft treten.
  • Auch weiterführende Schulen sollen strenge Regeln erhalten, Ausnahmen in Oberstufen-Pausen möglich.
  • Verbot umfasst Smartphones, Tablets, Smartwatches und andere internetfähige Geräte.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Kultusministerium empfiehlt Grundschulen in Baden-Württemberg, ein striktes Handyverbot in ihre Schulordnungen aufzunehmen. „Die Benutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte ist grundsätzlich verboten“, heißt es in einer vom Ministerium veröffentlichten „Formulierungshilfe“ für die Schulen. Nur in gesundheitlichen, familiären oder sonstigen Ausnahmefällen sowie in einem akuten Notfall oder bei medizinischer Notwendigkeit soll demnach davon abgesehen werden können.

Die veröffentlichten Textbausteine sollen Schulen als Hilfestellung bei der Erarbeitung eigener Regeln dienen. Sie müssen laut Ministerium nicht wortwörtlich übernommen werden. Wichtig sei jedoch, dass jede Regelung sich immer an dem Alter und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler orientiert.

Ministerium will restriktive Regeln an Grundschulen

Die grün-schwarze Landesregierung hatte im Juni eine Änderung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass sich alle Schulen im Südwesten Regeln für den Umgang mit privaten Geräten geben müssen. Über die Gesetzesänderung muss noch der Landtag entscheiden, voraussichtlich wird die neue Regel dann Ende des Jahres offiziell in Kraft treten. Schon bei der Ankündigung hatte das Kultusministerium betont, dass man für Grundschulen restriktive Regeln haben wolle.

Auch an weiterführenden Schulen rät das Ministerium zu strengen Vorgaben. „Die Nutzung privater digitaler mobiler Endgeräte ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt“, heißt es in der Formulierungshilfe. Auch hier soll es Ausnahmen geben, ähnlich wie bei den Grundschülern. In ausgewiesenen Zonen oder nach Gestattung durch die Aufsicht sollen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe die Geräte aber in den Pausen nutzen dürfen, „sofern sie andere nicht stören“.

In der geplanten Änderung des Schulgesetzes heißt es: „Alle Schulen des Landes sollen sich zukünftig mit der Nutzung mobiler Endgeräte von Schülerinnen und Schülern befassen und werden entsprechende Regelungen in ihren Schulordnungen treffen“.  Untätigkeit wird damit ausgeschlossen, ein „Laissez-Faire-Ansatz“, also der gänzliche Verzicht auf Nutzungsregeln, sei dann nicht mehr möglich, so das Ministerium.

Auch Tablets und Smartwatches betroffen

Das Land stärke mit der Gesetzesänderung „die Handlungsmöglichkeiten für Schulen, damit sie die private Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in der Schule alters- und entwicklungsangemessen regeln und umsetzen können“, heißt es in der aktuellen Veröffentlichung. Der Begriff digitale mobile Endgeräte umfasst dabei neben Smartphones unter anderem auch Tablets, Smartwatches und andere tragbare Geräte, die mit dem Internet verbunden sind. Der Fokus liegt auf privaten Geräten, die nicht für den Unterrichtsgebrauch mitgeführt werden.

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