Betrunkener Fahrlehrer: Arbeiten unter Alkoholeinfluss ist nicht unbedingt strafbar

Selbst wenn der Fahrlehrer so betrunken ist, dass er die Umgebung nur noch verschwommen sieht, macht er sich nicht unbedingt strafbar.
Jan Woitas/dpa- Ein betrunkener Fahrlehrer in Freiburg verursachte einen Unfall; Fahrerin und Fahrschülerin leicht verletzt.
- Der Fahrlehrer floh vom Unfallort und wurde später mit 2,47 Promille gefunden.
- Er wurde freigesprochen, da er nicht als Fahrzeugführer galt.
- Kritik von Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg.
- Fahrschüler müssen während der Fahrstunde komplett nüchtern sein.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Fahrschüler dürfen Fehler machen. Sie müssen unter realen Bedingungen Autofahren üben, für viele eine große Herausforderung. Manche setzen die Fahrstunden derart unter Stress, dass sie zu hektisch schalten, den Motor abwürgen, zu spät bremsen oder zu langsam losfahren. Doch keine Sorge, normalerweise passiert nichts: Der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz kann von dort aus bremsen oder Gas geben, wenn mündliche Ansagen nicht reichen.
Eine Fahrschülerin aus Freiburg konnte sich dagegen ganz und gar nicht auf ihren Fahrlehrer verlassen. Der 25-Jährige war betrunken und griff mutmaßlich ohne Grund ein, als die Frau an einer Kreuzung gerade anfahren wollte. Das Fahrschulauto fuhr auf den vorausfahrenden Wagen. Dessen Fahrerin und die Fahrschülerin wurden leicht verletzt. Als sich Passanten um die beiden kümmerten, brauste der Fahrlehrer mit seinem Auto davon. Die Polizei fand ihn noch am selben Tag, mit 2,47 Promille intus.
Betrunkener Fahrlehrer wurde freigesprochen
Der 25-Jährige dürfte es schwer haben, wieder in seinen Beruf zurückzukehren. Weil er vom Unfallort flüchtete und dann betrunken erwischt wurde, hat er sich ziemlich sicher strafbar gemacht. Seinen Führerschein musste er schon abgeben. Die Rechtslage ist trotzdem nicht eindeutig: Mindestens ein Fahrlehrer wurde schon freigesprochen, obwohl er während der Fahrstunde betrunken war. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Mann nur den Fahrtweg vorgegeben habe und seine Schülerin einmal angewiesen habe, nicht zu weit rechts zu fahren. Damit habe er nicht in die Fahrt eingegriffen und sei nicht als Fahrzeugführer zu sehen.
Jochen Klima kann das nicht verstehen. Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg findet solche Urteile verheerend für betroffene Fahrschulen und die ganze Branche – das sei auch die Haltung des Verbandes. „Zumal ein Fahrlehrer eine Fahrstunde nicht nur mit Händen und Füßen, sondern auch mit Worten beeinflusst.“ Klima vermutet, dass der Vorfall in Freiburg ein Einzelfall ist. „Ich gehe nicht von einer hohen Dunkelziffer aus.“
Fahrschüler müssen am Steuer komplett nüchtern sein, genau wie in der folgenden Probezeit. Ob die Freiburgerin nach dem Unfall schon weitere Fahrstunden genommen hat oder erstmal keinen Führerschein machen wird, ist nicht bekannt.
