Baden-Württemberg
: Naturschützer klagen gegen Abschuss von Wolf GW2672m

Ein Wolf kommt Hunden und Menschen zu nah. Die Landesregierung hat daher dessen Tötung erlaubt. Eine Naturschutzinitiative sieht darin einen Rechtsverstoß.
Von
dpa
Stuttgart
Jetzt in der App anhören
GW2672m

Ein Foto vom Wolf GW2672m.

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
  • Naturschützer klagen gegen Abschuss des Wolfs GW2672m im Nordschwarzwald.
  • NI reicht Anfechtungsklage und Eilantrag beim VG Stuttgart ein.
  • Umweltministerium erteilte bis 10. März gültige Ausnahmegenehmigung.
  • Begründung: Wolf näherte sich mehrfach Hunden und damit Menschen; Vergrämen scheiterte.
  • NI: nur vier Wölfe im Land; Abschuss verschlechtere Erhaltungszustand und verstoße gegen EU-Recht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mit einer Klage versuchen Naturschützer den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald zu verhindern. Der Verein Naturschutzinitiative (NI) hat nach eigenen Angaben eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. „Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf.“

Das Ministerium hatte am Dienstag informiert, dass es eine bis 10. März gültige Ausnahmegenehmigung erteilt habe. Der Rüde mit der Bezeichnung GW2672m habe sich mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert. Andere Versuche, das Tier zu verscheuchen, hätten nicht geholfen.

Das Ministerium sei tätig geworden, obwohl der Wolf keine Gefahr darstelle, kritisierte die NI. Zudem lebten in Baden-Württemberg nachweislich nur vier Wölfe. „Würde ein Wolf von insgesamt vier Wölfen geschossen werden, bedeutete dies den Abschuss von 25 Prozent der baden-württembergischen Wolfspopulation.“ Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes sei nach EU-Recht jedoch rechtswidrig, hieß es. Daher habe die NI Klage eingereicht.