Feiertag in Baden-Württemberg
: Darf man an Allerheiligen im Garten arbeiten?

Laub entfernen, Rasen mähen, den Garten winterfest machen: Welche Arbeiten sind an Allerheiligen erlaubt – und bei welchen droht ein Bußgeld?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
Jetzt in der App anhören
Laub wird von einem Rasen gekehrt: ILLUSTRATION - Laub sollte nicht auf der Wiese liegen bleiben - besser man verwendet es als Mulchmaterial. (zu dpa: «Diese sechs Pflanzen eignen sich zum Mulchen am besten») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Darf man an Allerheiligen zum Beispiel Laub entfernen oder Rasen mähen?

Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Da Allerheiligen in Baden-Württemberg ein gesetzlicher Feiertag ist, ist die Feiertagsruhe einzuhalten. Gemäß § 6 Abs. 1 Feiertagsgesetz (FTG) Baden-Württemberg sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages stören können, verboten. Für Gartenarbeiten gibt es jedoch Ausnahmen.

Allerheiligen: Was im Garten erlaubt ist

In § 6 Abs. 3 Nr. 3 (FTG) sind Ausnahmen für die Gartenarbeit an Feiertagen definiert. So dürfen in Gärten leichte Arbeiten von den Besitzern und ihren Angehörigen durchgeführt werden. Diese leichten Arbeiten sind zwar nicht genauer definiert, allerdings kann man sich als Faustregel merken, dass die Nachbarn nicht gestört werden dürfen. Es ist also insbesondere darauf zu achten, dass kein Lärm entsteht.

Dazu zählen in der Regel Tätigkeiten wie das Entfernen von verwelkten Pflanzen, das Gießen von Blumen, das Einsammeln von Laub mit der Hand, das Pflanzen oder Umtopfen von Gewächsen, kleinere Reinigungsarbeiten auf der Terrasse oder das Aufräumen von Gartenmöbeln. Auch das Ernten von Obst oder Gemüse ist erlaubt, solange dabei keine lauten Geräte zum Einsatz kommen.

Zusätzlich zu den Verboten aus dem Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg untersagt die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) den Betrieb bestimmter Maschinen an Feiertagen. Rasenmäher, Laubbläser und Laubsauger dürfen an Allerheiligen den ganzen Tag über nicht genutzt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld.

Im Zweifel nachfragen

Will man Allerheiligen nutzen, um bestimmte Arbeiten im Garten durchzuführen, kann man im Zweifel bei der zuständigen Ordnungsbehörde nachfragen, welche Tätigkeiten erlaubt sind. So geht man kein Risiko ein. Ansonsten muss man die Arbeiten auf den nächstfolgenden Werktag verschieben.