Aufenthalt
: Mann muss Land verlassen

Gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate der Ausländerbehörde vorgelegt.
Von
Elisabeth Zoll
Sigmaringen
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Verwaltungsgericht Sigmaringen: ARCHIV - 19.07.2017, Baden-Württemberg, Sigmaringen: Der Eingang vom Verwaltungsgericht. (zu dpa: «Mutmaßliche «Reichsbürgerin» erfolglos mit Klage») Foto: Thomas Warnack/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Eingang des Verwaltungsgerichts Sigmaringen.

Thomas Warnack/dpa
  • VG Sigmaringen wies Klage auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab.
  • Mann aus Nordmazedonien legte gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate vor.
  • Gericht: mindestens bedingter Vorsatz, falsche Angaben bei der Ausländerbehörde.
  • Ungewöhnliche Umstände: Online-Prüfung ohne Aufsicht, Barzahlung an Boten.
  • Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein; Mann muss für ein Jahr ausreisen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Mann aus Nordmazedonien hat versucht, mit gefälschten Sprach- und Integrationszertifikaten Voraussetzungen für die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erschleichen. Dem Ansinnen hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Riegel vorgeschoben. Es wies die Klage des Mannes auf Verlängerung seiner Aufenthalterlaubnis ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Auffassung des Verwlatungsgerichts hat der Kläger die Unterlagen zumindest mit bedingtem Vorsatz eingereicht und damit gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht. Das begründe ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach dem Aufenthaltsgesetzt und stehe der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegen, urteilte das Gericht.

Dem Mann, so befand das Gericht, hätte klar sein müssen, dass die Umstände der angeblichen Prüfungen so dubios sind, dass mit ihnen etwas nicht stimmen konnte. So soll die Online- Prüfung ohne Aufsicht und ohne mündlichen Teil stattgefunden haben, auch soll der Mann bei der Übergabe der Zertifikaten durch einen Botenen einen Barbetrag in dreitselliger Höhe gezahlt haben. Das sei so ungewöhnlich, dass der Kläger um die Möglichkeit der Fälschung wusste - die Zertifikate aber dennoch eingereicht habe. Dass die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt habe, stünde der ausländerrechtlichen Bewertung nicht entgegen. Der Kläger muss das Bundesgebiet nun für ein Jahr verlassen.