Asylpolitik in Baden-Württemberg
: Mehr als 2700 gescheiterte Abschiebungen in diesem Jahr

Nach dem Messerangriff von Solingen stellt sich bundesweit die Frage, warum Abschiebungen nicht konsequent vollzogen werden. Auch in Baden-Württemberg scheitern viele Überstellungen.
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dpa
Stuttgart
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Flüchtlinge in Brandenburg: ARCHIV - 27.03.2023, Brandenburg, Eisenhüttenstadt: Das Wort «Asyl» steht auf einem Wegweiser. (zu dpa: «Kommunen müssen 2024 weniger Flüchtlinge unterbringen») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

2023 wurden rund 2100 Menschen wieder aus dem Südwesten abgeschoben, etwa 820 davon waren Straftäter.

Patrick Pleul/dpa

Nach dem Solinger Messeranschlag mit drei Toten bleibt das Entsetzen. Und es bleiben viele offene Fragen. Schnell werden Konsequenzen für die Asylpolitik gefordert. Strengere Abschiebungen, bessere Waffenverbote, mehr Polizeibefugnisse. Würde das etwas helfen? Ließe sich etwas verhindern? Ein Blick auf die Fakten in Baden-Württemberg.

Wie viele Geflüchtete kamen seit Anfang des Jahres nach Baden-Württemberg?

Bis einschließlich Juli haben in diesem Jahr etwas mehr als 12.500 Menschen in Baden-Württemberg einen Asylantrag oder einen Folgeantrag gestellt. Der Durchschnitt in den vergangenen zehn Jahren liegt bei 29.129 Menschen pro Jahr, wie das Justizministerium aufführt. Höhepunkte gab es vor allem im Jahr 2015, als 101.141 Menschen in Baden-Württemberg registriert wurden, und im vergangenen Jahr, als die Behörden 36.319 Menschen zählten.

Und wie viele wurden abgeschoben?

Laut Ministerium mussten im vergangenen Jahr rund 2.100 Menschen das Land als abgeschobene Asylbewerber wieder verlassen. Rund 820 davon waren Straftäter. 2022 lag die Zahl der Abschiebungen bei rund 1.650, darunter waren 600 Straftäter. Diese Zahlen steigen auch in diesem Jahr etwas, sie bleiben aber im Vergleich zur Summe der jährlichen Asylanträge gering.

So mussten in den ersten sieben Monaten des Jahres 1.600 Menschen das Land verlassen, darunter 422 Straftäter. Zuletzt kamen wieder weniger Geflüchtete an. Hauptherkunftsländer der Geflüchteten waren im vergangenen Jahr die Türkei, Syrien und Afghanistan.

Wie viele Flüchtlinge entziehen sich der Abschiebung?

Wenn einmal offiziell festgestellt ist, dass jemand untergetaucht ist, kann die normalerweise sechsmonatige Frist für eine Dublin-Überstellung - also eine Abschiebung in ein anderes, zuständiges europäisches Land - um zusätzliche zwölf Monate verlängert werden. Im Fall des mutmaßlichen Messerangreifers von Solingen geschah dies aber nicht. Die Sechs-Monats-Frist lief den Angaben zufolge am 20. August ab. Vier Tage später ist der Mann demnach wieder aufgetaucht. Dies deute darauf hin, dass er gut über die Fristen und seine Rechte informiert gewesen sei, hieß es.

Konkrete Zahlen zu untergetauchten Flüchtlingen in Baden-Württemberg liegen nicht vor. Das zentral zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe spricht aber von 2.748 gescheiterten Abschiebungen in diesem Jahr bis Ende Juli - die mit Abstand meisten gingen schief, weil die Personen nicht angetroffen wurden.

Warum scheitert die Überstellung von Asylbewerbern an andere EU-Staaten so oft?

Im vergangenen Jahr ist es den deutschen Behörden in der Mehrheit der Fälle nicht gelungen, Asylbewerber in den für ihr Verfahren zuständigen europäischen Staat zurückzuschicken. Insgesamt gab es laut Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr 74.622 Übernahmeersuchen von Deutschland an andere EU-Staaten, Migranten nach den Dublin-Regeln zurückzunehmen. Im vergangenen Jahr habe es 5.053 Überstellungen in andere EU-Staaten gegeben, im ersten Halbjahr 2024 seien es 3.043 gewesen.

Viele fristgerechten Überstellungen scheitern etwa, weil der Zielstaat diese storniert oder weil eine Gerichtsentscheidung vorliegt, die eine Überstellung untersagt. In einigen Fällen wehrt sich auch der Abzuschiebende oder die Überstellung wird durch den anderen Mitgliedstaat abgelehnt. Die Dublin-Verordnung regelt, dass ein anderes EU-Land für einen Asylbewerber zuständig ist, wenn er dort einen Antrag auf Schutz gestellt hat oder zuerst eingereist ist.

Wie viele Ausreisepflichtige gibt es in Baden-Württemberg?

Zum Stichtag 31. Juli befanden sich dem Karlsruher Regierungspräsidium zufolge 24.256 Geduldete im Südwesten. Das seien sogenannte vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, erklärte eine Sprecherin. Eine Duldung werde erteilt, wenn eine Abschiebung etwa wegen fehlender Ausreisedokumente nicht möglich sei.

Wie viele Straftaten mit Messern werden in Baden-Württemberg erfasst?

Die Zahl der Angriffe mit Stichwaffen hat sich nach Angaben des Innenministeriums im Südwesten im vergangenen Jahr auf 3.104 Fälle erhöht, das waren 13,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Bei Mord und Totschlag benutzten die Täterin oder der Täter in rund 43 Prozent der Fälle ein Messer. Bei den Angriffen starben im vergangenen Jahr 29 Menschen, 209 wurden schwer verletzt. 1.295 Messerangriffe fanden im vergangenen Jahr im öffentlichen Raum statt, dazu gehören Bedrohungen und gefährliche Körperverletzungen ebenso wie Raub, Mord und Totschlag. Mehr als acht von zehn Messerangriffen im Südwesten wurden aufgeklärt.

Wie viele der Straftaten mit Messern wurden von Flüchtlingen begangen?

Von 2.922 Tatverdächtigen von Messerangriffen haben rund 55 Prozent (1.612) keinen deutschen Pass, hiervon ist etwa jeder Dritte eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber oder er gilt als Flüchtling. Mehr als drei Viertel der Tatverdächtigen sind Einzeltäter, über 70 Prozent sind zum Zeitpunkt der Tat bereits kriminalpolizeilich bekannt. Die meisten Tatverdächtigen mit einem ausländischen Pass kamen aus Syrien (8 Prozent), aus der Türkei (6,5) und aus Tunesien (3,3). Rund 2,3 Prozent der Tatverdächtigen sind laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik afghanischer Herkunft.

Welche Verschärfungen sind für Messer im Gespräch?

Wenn es nach Bundesinnenministerin Faeser geht, sollen Messer in der Öffentlichkeit nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Für gefährliche Springmesser soll es ein generelles Umgangsverbot geben. Ob das Täter aufhält, die einen Angriff vorsätzlich und geplant begehen, kann man bezweifeln. Der Terror-Experte Peter Neumann sagt dazu: „Aber selbst wenn das der Fall wäre, dann würden eben Attentäter (…) mit Autos oder Lastwagen in Menschenmengen fahren. Und Autos, glaube ich, kann man nicht einfach so verbieten.“