SWP+SWP+Amtsgericht Horb
: Nur „ungewollter Beifang“? Geldstrafe wegen Kinderpornografie

Besitz von Kinderpornografie mit Darstellung schwersten Missbrauchs:  Aufrichtige Reue und schwere gesundheitliche Schäden führten vor dem Horber Amtsgericht zu einem milden Urteil für einen Angeklagten. Er kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro davon.
Von
Hans-Michael Greiß
Horb am Neckar
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Die Tastatur eines Laptops spiegelt sich in dessen Bildschirm. (zu dpa: «Mehr Verurteilte wegen Erwerbs von Kinderpornografie») +++ dpa-Bildfunk +++

Nach Hinweisen amerikanischer Kinderschutzbehörden fanden Polizisten auf dem Rechner eines Mannes aus dem Raum Horb auch kinderpornografische Dateien.

picture alliance/dpa