SWP+SWP+Amoklauf Winnenden
: Traumatisierter Rettungssanitäter: Bundessozialgericht prüft, ob Berufskrankheit vorliegt

Ein Sanitäter leidet nach Einsätzen bei Amoklagen und Suiziden unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Stehen ihm Leistungen der Unfallversicherung zu? Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung.
Von
Tanja Wolter
Kassel/Winnenden
Jetzt in der App anhören

Der Amoklauf von Winnenden 2009 war für viele Menschen traumatisierend – für Überlebende, Hinterbliebene und auch für Einsatzkräfte wie den klagenden Rettungssanitäter.

Marijan Murat/dpa