„Not a Flamethrower“?
: Flammenwerfer aus USA beschlagnahmt – Herstellerfirma gehört Elon Musk

Die Bezeichnung „Not a Flamethrower“ (“kein Flammenwerfer“) hielt den Zoll in Baden-Baden nicht davon ab, ein Paket aus den USA zu beschlagnahmen.
Von
Isabelle Jahn, lsw
Baden-Baden
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Die Bezeichnung „Not a Flamethrower“ überzeugte die Zollbeamten in Baden-Baden offenbar nicht, als sie den Gegenstand sicherstellten.

Zollamt Baden-Baden

Das Zollamt Baden-Baden hat einen Flammenwerfer in einem Paket aus den USA beschlagnahmt. Auf der Verpackung des waffenähnlichen Gegenstands stand, dieser sei kein Flammenwerfer („Not a Flamethrower“). Mit dieser Bezeichnung wird er auch vom Hersteller „The boring company“ beworben. Das Marketing ist nicht wenig ironisch aufgezogen: „Die Zombie-Apokalypse mag uns noch nicht erreicht haben, aber wir bereiten uns immer auf die Zukunft vor“, ist auf der Homepage des Unternehmens zu lesen. Firmengründer Elon Musk beschwichtigt dort zugleich mit einem Zitat aus einem seiner Twitterposts: „Das Gerücht, dass ich heimlich eine Zombie-Apokalypse heraufbeschwöre, um die Nachfrage nach Flammenwerfern zu steigern, ist völlig falsch.“

Flammenwerfer angeblich für Sammlerzwecke

Wie das Hauptzollamt Karlsruhe am Freitag mitteilte, hatte der 34-jährige Empfänger darauf verwiesen, dass er den Flammenwerfer ausschließlich für Sammlerzwecke erworben habe und auf eine Wertsteigerung des Gegenstands setze.

Da die Flammen daraus aber der Behörde zufolge eine Reichweite von mehreren Metern haben, das Ungetüm einer echten Waffe sehr ähnelte und es deshalb als gefährlicher Gegenstand eingestuft wurde, wurde der Flammenwerfer sichergestellt. Gegen den 34-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden von der Zollfahndung übernommen.