Volkstrauertag in MV 2025
: Welche Verbote gelten am 16. November in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einige Verbote, welche lediglich am 16. November gültig sind. Welche das sind, erfahrt ihr hier.
Von
Lea Lange
Schwerin
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Was ist am Volkstrauertag in Mecklenburg-Vorpommern verboten? Alle Infos dazu findet ihr hier.

Was ist am Volkstrauertag in Mecklenburg-Vorpommern verboten? Alle Infos dazu findet ihr hier.

Bernd Wüstneck/dpa

Der Volkstrauertag ist in Deutschland einer der wichtigsten stillen Feiertage und birgt einige Verbote, welche beachtet werden müssen. Welche Einschränkungen gelten für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern? Alle Infos gibt es hier:

Volkstrauertag 2025 - Welche Verbote gelten für Mecklenburg-Vorpommern?

Wer am Volkstrauertag folgende Verbote missachtet, muss mit einer Geldstrafe rechnen, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Doch welche Verbote gelten eigentlich in Mecklenburg-Vorpommern?

  • Öffentliche Events dürfen nicht veranstaltet werden, sofern sie nicht thematisch zum Feiertag selbst passt oder in die Bereiche "Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik" fallen
  • Demonstrationen, öffentlich zugängliche Um- und Aufzüge sowie Versammlungen für die Öffentlichkeit, welche sich in geschlossenen Räumen befinden, sind nicht gestattet
  • Es herrscht ein Tanzverbot
  • Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt
  • Spielotheken, Wettannahmestellen und Spielhallen sind geschlossen
  • "Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen" sind nicht gestattet

Volkstrauertag 2025 - Wie lange gelten die Verbote?

Je nachdem, in welchem Bundesland ihr wohnt, können sich die Verbotszeiten unterscheiden. Alle oben genannten Veranstaltungen sind zwischen vier Uhr morgens und 24 Uhr in der Nacht verboten.

Darum gibt es die Verbote am Volkstrauertag

Am Volkstrauertag gibt es einige Einschränkungen, welche jedoch seit einigen Jahrzehnten bestehen. Welchen Grund gibt es dafür? Primär gilt der Volkstrauertag den gefallenen Soldaten, umgekommenen Zivilisten und anderen Menschen, welche während eines Krieges Schaden genommen haben.