
Sägefeldschulen-Prozess in Ulm: Bewährung wegen Beihilfe – „Mehr kann ihm nicht nachgewiesen werden“
Er war angeklagt, einen Lehrer in Ulm fast totgeschlagen zu haben. Doch der 23-Jährige muss nicht ins Gefängnis, er wird nur wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt: 18 Monate auf Bewährung.

Der Angeklagte im Sägefeldschulen-Prozess wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger (links) hatte acht Jahre Haft für versuchten Totschlag gefordert, Verteidiger Dominik Hammerstein Freispruch.
Volkmar Könneke, Magdi Aboul-Kheir