SWP+SWP+Sägefeldschulen-Prozess in Ulm
: Bewährung wegen Beihilfe – „Mehr kann ihm nicht nachgewiesen werden“

Er war angeklagt, einen Lehrer in Ulm fast totgeschlagen zu haben. Doch der 23-Jährige muss nicht ins Gefängnis, er wird nur wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt: 18 Monate auf Bewährung.
Von
Magdi Aboul-Kheir
Ulm
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Der Angeklagte im Sägefeldschulen-Prozess wurde freigesprochen. Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger (links) hatte acht Jahre Haft für versuchten Totschlag gefordert, Verteidiger Dominik Hammerstein Freispruch.

Der Angeklagte im Sägefeldschulen-Prozess wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger (links) hatte acht Jahre Haft für versuchten Totschlag gefordert, Verteidiger Dominik Hammerstein Freispruch.

Volkmar Könneke, Magdi Aboul-Kheir