Kommunalwahl in Bayern 2026
: Alle wichtigen Infos für Wählerinnen und Wähler

In ganz Bayern werden am 8. März Kreistage, Stadträte und Bürgermeister neu gewählt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Von
Fiona Peter
Neu-Ulm
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Komunalwahlen in Bayern: 02.03.2026, Bayern, München: ILLUSTRATION - Wahlunterlagen für die Briefwahl stecken in einem Briefkasten. Die bayerische Kommunalwahl findet am 8. März 2026 statt. Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In der Regel werden alle Wahlberechtigten vorher per Brief benachrichtigt. (Symbolbild)

Peter Kneffel/dpa
  • Neu-Ulm wählt am Sonntag, 8. März 2026: Stadtrat, Kreistag, Oberbürgermeister.
  • Wahlalter in Bayern: 18; EU-Bürger mit 2 Monaten Hauptwohnsitz wahlberechtigt.
  • Wahllokale 8–18 Uhr; drei Stimmzettel: gelb, hellgrün, weiß; Panaschieren/Kumulieren möglich.
  • Briefwahl: Antrag 2. Feb., 7 Uhr bis 4. März, 12 Uhr; Eingang bis 18 Uhr am Wahltag.
  • OB-Kandidaten: Albsteiger (CSU), Kögel (SPD), Mehren (Grüne), Ernst (Linke), Schmid (AfD), Prießnitz (FWG), Fendt (PRO).

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Viele Entscheidungen, die die Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen, fallen in Kreistagen, Stadträten und Bürgermeister-Büros. Wer Bürgermeister wird oder in die lokalen und regionalen Parlamente einzieht, entscheidet sich bei den Kommunalwahlen. In Bayern finden sie alle sechs Jahre statt – alle drei Wahlen an einem Tag.

Am Sonntag, 8. März 2026, ist es nach sechs Jahren wieder so weit. An diesem Tag werden die Mandate in den Kreistagen der 71 bayerischen Landkreise neu vergeben. Zudem wählen die Einwohnerinnen und Einwohner der 2056 Kommunen einen neuen Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat. Auch (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden in den meisten Kommunen in diesem Frühjahr ins Amt gewählt.

Nebenan, in Baden-Württemberg, finden am selben Tag die Landtagswahlen statt.

Beispiel: Drei Wahlen in Neu-Ulm

In Neu-Ulm stehen die Wahl des Stadtrats, des Kreistages sowie des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin an. Da Eva Treu (CSU) das Amt der Landrätin im Jahr 2024 übernommen hat, nachdem ihr Vorgänger Thorsten Freudenberger (CSU) seinen Posten frühzeitig abgegeben hatte, findet vorerst keine Landratswahl statt.

Wer darf wählen?

Das Wahlrecht bei Kommunalwahlen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Während in Baden-Württemberg etwa bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf, liegt das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern bei 18 Jahren (spätestes Geburtsdatum: 8. März 2008).

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlkreis gemeldet sind. Ausgenommen sind Personen, denen das Wahlrecht gerichtlich entzogen wurde. Alle Stimmberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Stadt Neu-Ulm eingetragen sind, sollten ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 15. Februar erhalten.

Wie läuft die Wahl ab?

Wer seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, findet die entsprechende Nummer und Adresse auf der Wahlbenachrichtigung oder im Internet. Die Wahllokale sind am Sonntag, 8. März, von 8 bis 18 Uhr, geöffnet. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und ein Personalausweis oder Reisepass. Gewählt werden kann im Notfall auch ohne Wahlbenachrichtigung – sofern ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild vorliegt.

Wählerinnen und Wähler erhalten drei Stimmzettel in unterschiedlichen Farben: gelb für die Wahl des Oberbürgermeisters, hellgrün für den Stadtrat und weiß für den Kreistag. Es müssen nicht zwingend alle drei Zettel ausgefüllt werden.

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters wird nur ein Mandat vergeben, weshalb jede Wählerin und jeder Wähler lediglich über eine Stimme verfügt. Bei der Wahl des Kreistags und des Stadtrats entspricht die Anzahl der Stimmen der Zahl der zu vergebenden Sitze. Im Kreistag sind 70, im Stadtrat 44 Mandate zu besetzen – entsprechend viele Stimmen stehen zur Verfügung.

Ihre Kreuze können die Wählerinnen und Wähler entweder bei einer gesamten Liste oder einzelnen Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten setzen (Panaschieren). Auch besteht die Möglichkeit, einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren), um sie besonders zu unterstützen. Sowohl das Oberbürgermeisteramt als auch ein Sitz im Kreistag und Stadtrat werden für eine Dauer von sechs Jahren besetzt.

Ist Briefwahl möglich?

Als Alternative zur Stimmabgabe im Wahllokal besteht die Option der Briefwahl. Die entsprechenden Unterlagen können von Montag, 2. Februar, um 7 Uhr bis Mittwoch, 4. März, um 12 Uhr über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief beziehungsweise online beantragt werden.

Die Briefwahl lässt sich außerdem mithilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über einen formlosen mündlichen – nicht telefonischen – oder schriftlichen Antrag beantragen. Die persönliche Beantragung und Abholung im Bürgerbüro Neu-Ulm, Petrusplatz 15, ist bis Freitag, 6. März um 15 Uhr möglich. Die Unterlagen können jedoch frühestens ab Montag, 16. Februar, ausgestellt oder abgeholt werden. Am Wahltag müssen die ausgefüllten Unterlagen bis 18 beim Wahlamt eingehen, um in die Auszählung zu kommen.

Was macht der Oberbürgermeister?

Der Oberbürgermeister beziehungsweise die Oberbürgermeisterin ist das Oberhaupt einer kreisfreien Stadt oder einer Großen Kreisstadt. Er oder sie wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und ist die exekutive Leitung der Stadtverwaltung. Zu den Aufgaben zählen mitunter die Vertretung der Stadt nach außen, die Ernennung bestimmter Ämter sowie die Verantwortung für den städtischen Haushalt. Des Weiteren ist der Oberbürgermeister Vorsitzender des Stadtrats, leitet dessen Sitzungen und sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Gremiums umgesetzt werden.

In Neu-Ulm bewerben sich sieben Kandidatinnen und Kandidaten um das Amt: die aktuelle Amtsinhaberin Katrin Albsteiger (CSU), Joachim Kögel (SPD), Michael Mehren (Grüne), Kati Ernst (Die Linke), Franz Schmid (AfD), Roland Prießnitz (FWG) und Tanja Fendt (PRO).

Was macht der Stadtrat?

Der Stadtrat ist das oberste Gremium auf kommunaler Ebene und entscheidet über die wichtigsten Angelegenheiten einer Stadt. Er legt die Grundsätze der Stadtpolitik und der Verwaltung fest, beschließt Satzungen, wie Bebauungspläne oder Gebührenordnungen und überwacht die Finanzen der Stadt. Des Weiteren trifft der Stadtrat Entscheidungen über Bauprojekte und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Sportanlagen.

Was macht der Kreistag?

Der Kreistag ist das oberste Gremium des Landkreises. Ihm obliegen teilweise ähnliche Aufgaben wie einem Stadtrat- oder Gemeinderat – nur eben auf der Kreisebene. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Überwachung der Kreisverwaltung, die Verabschiedung des Kreishaushalts sowie die Beschlussfassung über größere Bauprojekte, Infrastrukturmaßnahmen oder öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder weiterführende Schulen. Auch der Umweltschutz sowie die Müll- und Wertstoffentsorgung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Kreistages.