Organspende
: Mythencheck: Organ- und Gewebespende

Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen ranken sich um das Thema Organspende hartnäckige Mythen und Halbwahrheiten. Zeit für einen Faktencheck.
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ulm
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Auf dem Organspendeausweis kann man einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende freigeben.

Auf dem Organspendeausweis kann man einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende freigeben.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Viele Menschen empfinden nach wie vor Unbehagen bei dem Gedanken, sich mit dem eigenen Tod und der Frage nach einer Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen. Verstärkt wird dieses Unbehagen durch eine Reihe von Mythen und Vorurteilen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt den Mythen wissenschaftliche Fakten gegenüber.

Mythos 1: Ich komme wegen meines Alters nicht als Spender in Frage

Richtig ist: Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende, denn es kommt auf den Zustand der Organe und nicht auf das kalendarische Alter an. Gerade die Leistungsfähigkeit von manchen schon älteren Organen ist beachtlich. Nach dem Transplantationsgesetz dürfen Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende selbst erklären. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig. Einer Organspende widersprechen darf man bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahrs.

Mythos 2: Ich habe Vorerkrankungen und kann meine Organe gar nicht spenden

Eine Organentnahme wird in der Regel nur dann von vornherein ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine unbehandelbare Infektion, eine akute bösartige Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte nach den vorliegenden Befunden.

Mythos 3: Wenn ich bereit bin, Organe zu spenden, wird im Falle des Falles nicht alles getan, um mich zu retten

Das stimmt nicht. Die Medizinerinnen und Mediziner, die sich bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall um die Versorgung kümmern, tun alles, um die betroffene Person zu retten. Sie haben nichts mit dem Thema Organspende zu tun. Eine Organspende kann nur dann erwogen werden, wenn trotz aller ärztlichen Bemühungen eine Rettung nicht mehr möglich ist der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen – der sogenannte Hirntod – eintritt.

Mythos 4: Beim Hirntod ist man nicht richtig tot

Richtig ist: Ist jemand hirntot, ist er verstorben, denn die Gesamtfunktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm ist unumkehrbar erloschen. Nur Herz und Kreislauf können eine begrenzte Zeit lang künstlich durch Maschinen aufrechterhalten werden. Selbst wenn diese Personen optisch nicht anders aussehen als andere beatmete Intensivpatientinnen und -patienten, sind bei ihnen jegliche Funktionen wie Denken, Fühlen oder die Atmung völlig erloschen. Um den Hirntod festzustellen, führen zwei erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander eine umfangreiche und klar definierte Hirntod-Diagnostik durch.

Mythos 5: Spenderinnen und Spender erhalten bei der Organentnahme Schmerzmittel, weil sie doch noch etwas spüren

Mit dem Hirntod ist die Schmerzwahrnehmung unwiederbringlich erloschen. Daher kann die Gabe von Schmerzmedikamenten bei Verstorbenen die Schmerzwahrnehmung nicht mehr beeinflussen. Die Spenderin oder der Spender erhält während der Operation Medikamente, die die Muskeln entspannen und Reflexe des Rückenmarks verhindern. Denn unterhalb des Gehirns ist der Körper und damit auch das Rückenmark noch durchblutet. Durch Reflexe aus dem Rückenmark können sich zum Beispiel Blutdruck oder Herzschlag verändern und es kann sogar zu Spontanbewegungen des hirntoten Menschen kommen.

Mythos 7: Nach der Organspende kann die Familie nicht in Ruhe Abschied nehmen

Das medizinische Team übergibt die oder den Verstorbenen nach der Organentnahme in würdigem Zustand. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet, sodass die Angehörigen sich nach der Organentnahme in gewünschter Weise von der oder dem Verstorbenen verabschieden können. Aber auch eine Verabschiedung vor der Organentnahme ist möglich.

Wie viele Menschen warten aktuell auf ein Organ?

Auf der Wartelisten der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant stehen derzeit etwa 8.394 Menschen aus Deutschland, die auf ein Organ warten. (Stand: 01. Januar 2024)