Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann verboten, wenn ein Beifahrer die App auf ihrem Handy laufen hat. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil und wies damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab.
Der Mann war Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr, wie das Gericht mitteilte. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte.
Oberlandesgericht: Strafe von 100 Euro ist rechtens
Das Oberlandesgericht entschied nun jedoch, die Strafe sei rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen. (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) Bisher hatte das als Gesetzeslücke beziehungsweise rechtliche Grauzone gegolten – damit ist mit diesem Urteil wohl Schluss.
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