Sonderleistungen des Arbeitgebers können nur von Sozialversicherungsbeiträgen frei bleiben, wenn sie zusätzlich zum vereinbarten Lohn gewährt wurden. Werden sie als Ersatz für Lohn gezahlt, werden Sozialbeiträge fällig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Demnach gal...
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