Gutachter
Florian Schmalzbauer
Bachelor of Arts (B.A.) BWL-Finanzdienstleistungen
CIS HypZert (F)
Florian Schmalzbauer schlug nach erfolgreichem Absolvieren der allgemeinen Hochschulreife und bestandenem Studium mit dem Schwerpunkt BWL-Finanzdienstleistungen die Laufbahn als Gutachter ein. Herr Schmalzbauer besitzt die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 und ist als zertifizierter Immobiliengutachter anerkannt und tätig. Diese Zertifizierung ist gemäß ihrer Qualitätsstandards der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt. Florian Schmalzbauer verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der Erstellung von Markt-/Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB sowie von Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG/BelWertV.
Von der Standard-Wohnimmobilie bis hin zur komplexen Gewerbeimmobilie bieten wir Ihnen die Erstellung von qualitativ hochwertigen, gerichtsfesten Gutachten nach den aktuell gültigen Wertermittlungsverfahren an.
Sie möchten ein Gutachten beauftragen oder haben Fragen rund um das Thema “Gutachten“?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Kontaktdaten:
Telefon: 0731 37952215
Mobil: 0170 3311735
E-Mail: [email protected]
CIS HypZert (F)
CIS HypZert (F)
© Foto: Tentschert
Leistungen/Anlässe
Wir erstellen Gutachten je nach Anlass und Bedarf:
- Verkehrs-/Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB
- Markt-/Beleihungswert gemäß § 16 PfandBG/BelWertV
Unser Leistungsumfang erstreckt sich über folgende Objekt-/Grundstücksarten:
u.a.
- Wohnungseigentum
- Ein-/Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Teileigentum
- Büro-/Lager-/Produktionsgebäude
- Handelsimmobilien
- unbebaute Wohn-/Gewerbegrundstücke
Die Bewertungsanlässe zur Erstellung eines Gutachtens sind u.a.:
- Kauf-/Verkaufsentscheidung
- Vermögensregelung (u.a. Erbschaft, Scheidung)
- Finanzierung/Beleihung (u.a. Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
Definition Verkehrs-/Marktwert gemäß § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Definition Markt-/Beleihungswert gemäß § 16 PfandBG/BelWertV
Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
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