Im Koalitionsstreit ums Urteil zur Luftreinhaltung in Stuttgart zeichnet sich eine Kompromiss-Chance ab: Trotz anderslautender Forderungen ihres Landesvorsitzenden machte die CDU-Fraktion am Dienstag als Minimalkonsens eine so genannte Sprungrevision möglich. Das bestätigte ein Sprecher gestern dieser Zeitung.
Die Zeit drängt: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Juli geurteilt, dass die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht ausreichen, und Fahrverbote in Aussicht gestellt. Die Landesregierung muss bis zum 4. Oktober entscheiden, wie sie reagiert. Die Union möchte am liebsten in Berufung gehen, um den Fall inhaltlich neu bewerten zu lassen. Unter den Grünen gibt es jedoch viele, die das Urteil unbedingt annehmen wollen. Allenfalls eine  „Sprungrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht gilt bei den Grünen als denkbar: Dabei würden nur etwaige Rechtsfehler untersucht, nicht jedoch die eigentlichen Inhalte des Verfahrens.
Am heutigen Freitag will sich der Koalitionsausschuss treffen, um über das Thema zu beraten. In einer Sitzung der Unions-Fraktion soll Vizeregierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag bekräftigt haben, das Land „müsse“ Berufung einlegen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Wolfgang Reinhart beschloss die Fraktion selbst aber anschließend, lediglich „ein Rechtsmittel“ zu fordern.