Die Grünen im Landtag pochen auf ein Wahlrecht für Menschen mit gesetzlicher Betreuung. Tausende Menschen im Südwesten seien wegen dieser rechtlichen Vertretung bei Fragen der Gesundheit, des Vermögens und des Aufenthalts von ihrem staatsbürgerlichen Recht ausgeschlossen, sagte der Abgeordnete Thomas Poreski. Sie dürften am 24. September nicht zur Bundestagswahl gehen. Im Jahr 2013 waren laut Bundessozialministerium mehr als 6100 Menschen betroffen. Landeswahlleiterin Christiane Friedrich sagte dazu: „Es mögen darunter auch Leute sein, die intellektuell in der Lage sind, eigenständig Wahlentscheidungen zu treffen.“
„Wir müssen von der Pauschalvermutung wegkommen, dass jemand unmündig und nicht einsichtsfähig ist, weil er in dieser von ihm selbst gewählten Form unterstützt wird“, erklärte Poreski. Als Beispiele nannte er psychisch Kranke wie manisch-depressive und geistig behinderte Menschen. Jeder könne in eine Lebenslage kommen, in der er sich für eine solche Hilfe entscheide.
Über einen von der Grünen in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ werde in dieser Wahlperiode nicht mehr abgestimmt, bedauerte Poreski. Wenn die Grünen nach der Wahl in Koalitionsverhandlungen stünden, werde dieser Missstand wieder thematisiert.