Die durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossene „Corona-Verordnung Sport“ bringt gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler. Die neue Verordnung, die ab dem 1. Juli in Kraft tritt, beinhaltet zahlreiche Lockerungen, die Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport betreffen.
Stuttgart
Bis zu 20 Personen dürfen gemeinsam trainieren
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Auch Zuschauer in den Stadien wieder willkommen
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Eine Übersicht der konkreten Lockerungen
● Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.
● Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.
● Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsrichter werden eingeteilt; auch kleine Turniere („Blitzturniere“) mit max. vier Mannschaften können stattfinden.
● Der WFV-Pokal 2019/20 wird nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt.
● Die Fortsetzung der Bezirkspokal-Wettbewerbe 2019/20 ist den Bezirken freigestellt, Meldefrist für den DB Regio-wfv-Pokal 2020/21 ist der 3. August 2020.
● Auch die Traineraus- und Fortbildungen werden wieder aufgenommen, Qualifizierungs-Veranstaltungen in der Sportschule Ruit finden wieder wie geplant statt.