Die Tat ist ohne den Konsum von Alkohol nicht zu erklären“, sagte Wolfgang Tresenreiter, Vorsitzender Richter der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Ulm, in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte, ein 49-Jähriger, habe in der Vergangenheit regelmäßig getrunken. Er reagiere dann „sehr ag...
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