Muss die Deutsche Fußball-Liga (DFL) bei Hochrisiko-Spielen die erhöhten Polizeikosten ersetzen? Darüber verhandelt an diesem Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Noch betrifft der Streit nur das Land Bremen. Doch wenn Bremen Erfolg hat, könnten andere Länder dem Beispiel folgen.
Bisher ist es in Deutschland üblich, dass Polizeieinsätze in Fußballstadien zu den Aufgaben der Polizei gehören. Weder der örtliche Verein noch die DFL müssen die Kosten ersetzen. Bremen verschärfte aber  Ende 2014 sein Gebühren- und Beitragsgesetz. Bei „gewinnorientierten Veranstaltungen“ mit mehr als 5000 Teilnehmern und „erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen“ soll künftig der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.

Teure Überstunden

Erster Anwendungsfall war ein Heimspiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015. Das Spiel wurde von der Polizei wegen der verfeindeten Fans als Hochrisikospiel eingestuft. Deshalb waren 969 Beamte im Einsatz statt wie üblich rund 150. Mehr als 600 Beamte kamen dabei aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Die anderen Bundesländer und der Bund stellten Bremen – wie üblich – ihren Mehraufwand für diesen Einsatz in Rechnung: etwa für Fahrtkosten, Verpflegung oder Überstunden-Ausgleich. Das Land Bremen stellte der DFL am Ende per Gebührenbescheid rund 425.000 Euro in Rechnung.
Doch die DFL weigerte sich, die Gebühren zu bezahlen. Zum einen sei sie der falsche Adressat. Denn Veranstalter dieses Spiels sei der örtliche Verein Werder Bremen gewesen. Zum anderen hält die DFL die Bremer Gesetzesverschärfung auch für verfassungswidrig. Weder die DFL noch die Vereine seien gewalttätig, ihre Spiele müssten vielmehr von der Polizei vor der Gewalt der Hooligans geschützt werden, so DFL-Präsident Reinhard Rauball. Deshalb dürften die Kosten dieser Einsätze nicht den Veranstaltern auferlegt werden.
Bremen verweist auf den kommerziellen Charakter der Fußball-Bundesliga. Jahr für Jahr erziele die DFL Einnahmen in ­Milliardenhöhe. Da könne sie wohl einen Teil der Polizeikosten tragen, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Die DFL sei der Veranstalter der Bun­desliga, denn sie bestimme wann und wo ein bestimmtes Spiel stattfinde.
Eine Einigung war unmöglich, deshalb klagte die DFL gegen den Gebührenbescheid. Beim Verwaltungsgericht Bremen hatte die DFL zunächst Erfolg. Die Höhe der Gebühren sei für die DFL im Vorhinein nicht ausreichend absehbar, so die Begründung der Richter. Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied aber 2018 zugunsten des Landes. Der Gesetzgeber habe einen weiten Entscheidungsspielraum bei der Frage, für welche staatliche Leistungen er Gebühren erheben will. Auch sei die DFL nicht der falsche Adressat gewesen, denn die DFL sei zumindest Mit-Veranstalter der Bundesliga-Partien.

Urteil am Freitag erwartet

Nun muss das Bundesverwaltungsgericht als letzte Fachinstanz entscheiden. Das Urteil wird wohl am Freitag verkündet werden. Falls die DFL unterliegt, kann sie noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Wenn Bremen verliert, ist der Streit zu Ende. Denn Bremen kann sich nicht auf Grundrechte berufen, weil diese nur für Privatpersonen und Unternehmen gelten.
Seit 2015 wurden sieben Werder-Heimpartien von der Polizei als Hochrisikospiele eingestuft. Insgesamt geht es damit bisher um Gebühren in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Sollten andere ­Länder dem Bremer Beispiel folgen, kämen wohl rund 20 Millionen Euro Zusatzkosten pro Saison auf die DFL und/oder die Vereine zu.
Bislang haben sich aber alle Bundesländer außer Rheinland-Pfalz auf die Seite der DFL gestellt und die Bremer Lösung kritisiert. Sollte das Land Bremen am Ende mit seiner Regelung alleine bleiben, könnte dies dem Verein Werder Bremen schaden. Das Land erhebt die Gebühren zwar bei der DFL, um Werder zu schützen. Doch die DFL könnte sich die Kosten teilweise beim Verein zurückholen. Ob das Land dann noch standhaft bleibt, ist fraglich. Innensenator Mäurer sagte 2015: „Wir machen nichts gegen Werder.“ Mäurer ist aber sicher, dass die anderen Länder umdenken, wenn sich Bremens Gesetz als juristisch wasserdicht erweist.

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7 Werder-Heimpartien wurden seit 2015 von der Polizei als Hochrisikospiele eingestuft. Insgesamt geht es damit um Gebühren in Höhe von 2,2 Millionen Euro.