Der Mord an der 19-jährigen Studentin Maria L. in der Nacht zum 16. Oktober 2016 am Ufer der Dreisam in Freiburg hat bundesweit Aufsehen erregt. Erst recht, als Anfang Dezember Hussein K. verhaftet worden ist. Ein Flüchtling aus Afghanistan, der im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland eingereist war. Da schlug die Flüchtlings-Diskussion hohe Wellen. Der Mann steht im Verdacht, Maria L. in der Nacht zum 16. Oktober 2016 auf dem Radweg entlang der Dreisam abgepasst, bewusstlos geschlagen und vergewaltigt zu haben. Danach soll er sie in der Dreisam abgelegt haben. Weil sie bewusstlos war, ist sie ertrunken.
Am Dienstag beginnt am Landgericht Freiburg der Prozess gegen Hussein K. Er ist angeklagt wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung. 13 Verhandlungstage sind angesetzt.
Die Eltern von Maria L., die als Nebenkläger auftreten, haben sich über ihren Rechtsanwalt Bernhard Kramer mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt. Darin beteuern sie, sie hätten „Vertrauen in die Justizorgane bei der Behandlung dieses Falles“. Mit der Nebenklage wollten sie „ihre Rechte wahrnehmen, um so ihren Beitrag dazu zu leisten, dass der Rechtsstaat die Tat an ihrer Tochter vollständig aufklärt und angemessen ahndet“. Ob das Ehepaar, das in Brüssel lebt, zur Verhandlung nach Freiburg kommt, ist offen.
Mehrfach zudringlich
Hussein K. ist als unbegleiteter Flüchtling ins Land gekommen und lebte in einer Pflegefamilie in Freiburg. In der Tatnacht soll er gegenüber mehreren Frauen zudringlich geworden sein. Das zeigen Videoaufnahmen aus einer Straßenbahn, auf denen er zu sehen ist. Mit zu seiner Identifizierung beigetragen hat ein auffällig langes, blondiertes Haar, das am Tatort gefunden worden war. Auf dem Video wurde er so erkannt.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass Hussein K. 2013 in Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war. Er hatte eine Studentin auf Korfu die Steilküste hinunter gestoßen. Sie überlebte schwer verletzt. Gegen Auflagen wurde er vorzeitig entlassen, tauchte unter und kam 2015 nach Deutschland.
Weil er ohne Papiere ins Land kam, war lange unklar, wie alt er ist. Hussein K. gab an, 17 Jahre alt zu sein. Medizinische Gutachten zur Altersfeststellung kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass er bei der Tat mindestens 22 Jahre alt war. Das Alter ist entscheidend unter anderem für die Strafzumessung. Die Tat wird vor der Jugendkammer öffentlich verhandelt. 45 Zeugen sollen vernommen und 10 Sachverständige gehört werden.