Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag sein Urteil über eine Klage der AfD gegen Innenminister Horst Seehofer. Es geht um ein Interview, das Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben hatte. Darin hatte er das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion gegenüber dem Bundespräsidenten unter anderem als „staatszersetzend“ bezeichnet.

Staatliche Ressourcen für parteipolitischen Aussage?

Der Text stand gut zwei Wochen lang auch auf der Internetseite des Ministeriums. Die AfD wirft Seehofer deshalb vor, staatliche Ressourcen unzulässigerweise zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage genutzt zu haben. Die Partei hatte in einem ähnlichen Fall schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt.