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Ungültige Wahl: Berlin wählt noch einmal, was für eine Schande! – ein Kommentar
In der Hauptstadt wird die komplette Wahl zum Abgeordnetenhaus und teilweise die Bundestagswahl wiederholt. Das hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden. Der Grund: Totalversagen bei der Wahlorganisation.
Nein, es ist nicht das erste Mal, dass die Wahl eines Landesparlaments wiederholt werden muss. 1993 ist es schon einmal passiert. In Hamburg. Dabei waren die Wahlen selbst in der Hansestadt ordentlich gelaufen. Nur bei der CDU gab es laut Gericht „schwerwiegende Rechtsverstöße“ bei der Aufstel...
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