In einer Apotheke im niedersächsischen Nordhorn legte vor einigen Wochen ein Bürger einen gefälschten Impfpass vor, um so an ein digitales Impfzertifikat zu gelangen. Die Polizei rückte an, aber vor Gericht stellte sich heraus: nicht strafbar. Denn der Einsatz einer „nicht richtigen Bescheinig...