Darf ich meine Kinder und den Ehepartner noch umarmen? Wenn man Krankheitszeichen spürt, dann besser nicht. Allerdings machen die Corona-Verordnungen der Länder keine Vorgaben für das Leben in der Familie.
Darf ich noch Besuch empfangen? Davon raten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder ab. Kontakte sollen auf ein „nötiges Minimum“ reduziert werden. Jenseits der eigenen vier Wände ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gründe für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung können von der Polizei kontrolliert werden.
Kann ich noch mit jemandem spazierengehen oder Sport treiben? Mit der Familie ja. Bei Menschen, die außerhalb des eigenen Haushalts leben, gibt es Einschränkungen: In allen Bundesländern außer Bayern ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Der Sicherheitsabstand wird vorausgesetzt.
In Bussen und Bahnen steht man oft viel enger beieinander. Wie ist es dort? Öffentliche Verkehrsmittel sind vom Kontaktverbot ausgenommen, so lange man damit auf direktem Weg zur Arbeit fährt oder andere Wege erledigt: zum Einkaufen, zu Arztbesuchen Sitzungen, Terminen, Prüfungen oder zur Hilfe für andere.
Dürfen meine Kinder sich noch mit ihren Freunden treffen? Auch hier gilt: mit jeweils einem Freund oder einer Freundin ja. Spielen ist außerhalb der eigenen Wohnung also nur zu zweit erlaubt. Auch hier sollte auf den Sicherheitsabstand geachtet werden.
Kann ich meinen Hund Gassi führen oder mein Pferd betreuen? Die Betreuung von Tieren ist nach wie vor möglich. Allerdings gelten auch hier die Abstandsregeln sowie die Einschränkungen für die Zahl der Anwesenden.
Darf ich noch Geburtstag mit der Familie und Freunden feiern? Egal ob draußen oder in der Wohnung, Gruppen feiernder Menschen sind für Bund und Länder „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“. Einige Länder haben Ausnahmen.
Darf die Polizei künftig Wohnungen kontrollieren? Ja, das ist grundsätzlich möglich, etwa wenn es Hinweise auf unerlaubte Partys gibt. Allerdings setzt die Polizei hier nicht auf Durchgriffsrechte. „Hier ist ein Punkt, wo wir an die Vernunft der Menschen appellieren, dass solche Zusammenkünfte unterbleiben“, sagt Jörg Radek, Vizechef der Gewerkschaft der Polizei.
Was ist mit Bundestag und Landtagen? Für Parlamente gelten Ausnahmen. Sie dürfen tagen. Landtage und Bundestag haben schon besondere Regelungen getroffen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. An Ausschusssitzungen oder Plenardebatten nehmen weniger Abgeordnete teil als sonst.
Kann ich an der Ostermesse teilnehmen? Nach jetzigem Stand sind bis nach Ostern alle öffentlichen Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Gebetshäusern untersagt. Lediglich die stille Einkehr durch Einzelpersonen ist möglich. Zahlreiche Kirchen bieten als Ersatz Video-Übertragungen von Gottesdiensten an.
Darf ich eine Pizza oder einen Döner essen gehen? Abholen ja, dort sitzen nein. Sämtliche Restaurants, Eisdielen und sonstige Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt aber erlaubt.
Haben Friseure noch geöffnet? Nein, wegen des engen Körperkontakts sind Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios zu. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapie, bleiben möglich.
Hat überhaupt noch ein Geschäft offen? Nach wie vor offen sind Supermärkte, Lebensmittelläden, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf, Drogerien, Tankstellen und Zeitungsgeschäfte. In manchen Bundesländern sind auch Buchläden, Baumärkte, Geschäfte für Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte geöffnet.
Kann der Handwerker noch ins Haus kommen? Die Tätigkeit von Handwerkern ist vollständig weiter möglich.