Der Auftrag der obersten Richter war klar: Während in der Rente und auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung schon jetzt ausreichend berücksichtigt werde, ob ein Beitragszahler Kinder habe oder nicht, sei dies in der Pflegeversicherung nur unzureichend geregelt. Die derzeit geltende Praxis, w...