Zur Eindämmung des Coronavirus hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitagmittag weitreichende Ausgangsbeschränkungen für den ganzen Freistaat angekündigt.
Ausgangssperre in Bayern: Verlassen der Wohnung nur bei triftigem Grund
Mit der aktuellen Ausgangssperre in Bayern zur Eindämmung des gefährlichen Coronavirus Covid 19 ist das Verlassen der eigenen Wohnung von Samstag um 0 Uhr an nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Das gilt für den gesamten Freistaat.
Ausnahmen für die Corona-Ausgangssperre in Bayern
Die folgenden Ausnahmen werden als triftiger Grund anerkannt:
- der Weg zur Arbeit
- notwendige Einkäufe
- Arztbesuche
- Apothekenbesuche
- Hilfe für andere
- Besuche von Lebenspartnern
- Sport und Bewegung an der frischen Luft - aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.
Entscheidung über Ausgangssperre in Baden-Württemberg wegen Corona
Am Freitag soll auch im Nachbarstaat Baden-Württemberg eine Entscheidung fallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will um 14.30 Uhr bekannt geben,, wie weiter gegen die Ausbreitung des Coronavirus Covid 19 vorgegangen wird.
Abitur-Prüfungen in Baden-Württemberg werden verschoben
Wie zudem am Freitag bekannt wurde, sind die Abi-Prüfungen verschoben. Die Kultusministerin Susanne Eisenmann hat entschieden: Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18.05.2020 verlegt.