Zur Eindämmung des Coronavirus hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitagmittag weitreichende Ausgangsbeschränkungen für den ganzen Freistaat angekündigt.

Ausgangssperre in Bayern: Verlassen der Wohnung nur bei triftigem Grund

Mit der aktuellen Ausgangssperre in Bayern zur Eindämmung des gefährlichen Coronavirus Covid 19 ist das Verlassen der eigenen Wohnung von Samstag um 0 Uhr an nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Das gilt für den gesamten Freistaat.

Ausnahmen für die Corona-Ausgangssperre in Bayern

Die folgenden Ausnahmen werden als triftiger Grund anerkannt:
  • der Weg zur Arbeit
  • notwendige Einkäufe
  • Arztbesuche
  • Apothekenbesuche
  • Hilfe für andere
  • Besuche von Lebenspartnern
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft - aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.

Entscheidung über Ausgangssperre in Baden-Württemberg wegen Corona

Am Freitag soll auch im Nachbarstaat Baden-Württemberg eine Entscheidung fallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will um 14.30 Uhr bekannt geben,, wie weiter gegen die Ausbreitung des Coronavirus Covid 19 vorgegangen wird.

Abitur-Prüfungen in Baden-Württemberg werden verschoben

Wie zudem am Freitag bekannt wurde, sind die Abi-Prüfungen verschoben. Die Kultusministerin Susanne Eisenmann hat entschieden: Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18.05.2020 verlegt.