Mit dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung - die unter anderem neue Regeln am Arbeitsplatz bringt - hat sich auch beim Impfstatus etwas geändert.

Wann gilt man jetzt als „vollständig geimpft“?

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer mindestens drei Impfungen gegen das Coronavirus bekommen hat. Aber es gibt eine Ausnahme: Wer eine Infektion mit dem Coronavirus hinter sich hat, gilt auch nach zwei Impfungen als „vollständig geimpft“. Aber wie sieht der Nachweis dieser Infektion aus? Dazu hat die Bundesregierung folgende Regelung erlassen:
  • vor der ersten Impfung muss eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte sein
  • vor der zweiten Impfung genügt eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion
  • nach der zweiten Impfung genügt ebenfalls eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion und zusätzlich müssen seit der Testung 28 Tage vergangen sein

Welche Bedeutung hat der Impfstatus aktuell?

Der Impfstatus spielt derzeit bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter.

Impfstatus bei der Lohnfortzahlung

In einer Sache ist hingegen der Impfstatus weiterhin wichtig: beim Verdienstausfall in einer verordneten Corona-Quarantäne. So hat beispielsweise das Gesundheitsministerium von Baden-Württemberg die Regeln für Entschädigungen bei coronabedingten Verdienstausfällen verschärft. Künftig erhalten demnach nur noch Menschen eine Entschädigung, die drei Corona-Impfungen oder zwei Impfungen plus eine Infektion nachweisen können. Hintergrund sei die Empfehlung der Ständigen Impfkommission für eine dritte Impfung, teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart am 30.9.2022 mit. Bisher reichten zwei Impfungen aus.
Wer aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation muss und dadurch einen Verdienstausfall hat, erhält in der Regel eine Entschädigung. Diese wird vom Arbeitgeber beim Staat beantragt. Selbstständige stellen ihren Antrag selbst.
„Wer auf Kosten der Allgemeinheit eine Entschädigung aus Steuergeldern möchte, der sollte ebenfalls seinen – kleinen – Teil zur Solidarität beitragen und sich impfen lassen“, begründete Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) die neue Regelung. Ausnahmen bestehen weiterhin für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
(mit Material von dpa)