Müssen in den Zigarettenregalen an Supermarktkassen demnächst Bilder von Krebsgeschwüren, schwarzen Lungen und verfaulten Zähnen ausgestellt werden? Ja, sagt der bayerische Verein Pro Rauchfrei - und hat geklagt. Am Donnerstag (9.30 Uhr) will das Landgericht München sein Urteil hierzu verkünden.
Wie es auch ausgeht: Der Streit dürfte in die nächste Instanz gehen, sagte der Vereinsvorsitzende Siegfried Ermer am Mittwoch. Denn der verklagte Betreiber zweier Edeka-Märkte, der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels und die Zigarettenhersteller sähen sich ebenfalls im Recht.
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie „Rauchen ist tödlich“ müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen. In vielen Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber von vorgesteckten Karten mit Produktinformationen verdeckt: Marke, Anzahl der Zigaretten in der Packung und Preis. Erst wenn der Kunde zugreift, blickt er auf die Schockbilder.
Die EU habe die Abbildungen auf der Schachtel vorgeschrieben - aber nicht, wie der Handel seine Ware vor dem Verkauf präsentieren müsse, argumentiert die Branche. Bei der Abgabe an den Kunden seien die Warnhinweise auf der Packung ja nicht verdeckt. Der Verein Pro Rauchfrei will das nicht gelten lassen und zeigte sich nach der mündlichen Verhandlung im April optimistisch. Andernfalls will er bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.