• Im sogenannten Paketbomberprozess hat das Landgericht Heidelberg den angeklagten Rentner Klaus S. am Freitag freigesprochen.
  • Zudem sprach das Gericht dem 66-Jährigen aus dem Raum Ulm eine Entschädigung zu.
  • Ihm war vorgeworfen worden, im Februar dieses Jahres drei selbstgebaute Sprengsätze an Lebensmittelfirmen verschickt zu haben.
Im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen hat das Landgericht Heidelberg einen Rentner frei gesprochen.

Paketbomben-Prozess: Rentner aus Ulm als unschuldig freigesprochen

Der Angeklagte aus Ulm im Paketbombenprozess wurde freigesprochen und müsse „nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen“, hieß es bei der Urteilsverkündung am Freitag. Der Ulmer hatte stets seine Unschuld beteuert.

Hintergrund: Bomben per Post in Baden-Württemberg

Die Serie der explosiven Postsendungen hatte am 16. Februar in Eppelheim in Baden-Württemberg begonnen. Dort war in der Warenannahme des Getränkeherstellers ADM Wild ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden als er ein Paket annahm. Am Folgetag kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale im baden-württembergischen Neckarsulm zu einer Explosion mit drei Verletzten. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft.

Paketbomber-Prozess in Heidelberg: Vorwurf der Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg warf dem Angeklagten vor, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt zu haben, außerdem gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil der Rentner nach einem anthropologischen Gutachten mit höchster Wahrscheinlichkeit gar nicht der gesuchte Mann sei.