Der Vater des Attentäters von Hanau muss sich an diesem Mittwoch ab 9 Uhr wegen des Vorwurfs der Beleidigung am Amtsgericht Hanau verantworten. Nach einer Mitteilung des Gerichts wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann unter anderem vor, im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben. Diese hätten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung unter dem Motto „Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag“ abgehalten. Unter den Teilnehmern der Kundgebung seien auch mehrere Angehörige der Opfer des Anschlags vom 19. Februar vergangenen Jahres in Hanau gewesen.
Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der an jenem Abend in der Stadt im Osten des Rhein-Main-Gebiets neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Sein Anwalt hatte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten abgegeben.
In weiteren Fällen geht es um Äußerungen in je einem Schreiben des Mannes an den Generalbundesanwalt sowie an das Amtsgericht Hanau. Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei sämtlichen mitgeteilten Vorwürfen „um vorläufige Beschreibungen handelt, bei denen die Unschuldsvermutung zugunsten der angeklagten Person gilt und die in der Beweisaufnahme der angesetzten Verhandlung durch das Gericht erst geprüft werden“.