„Die Polizei, Dein Freund und Helfer?“ Für den 17-Jährigen nicht mehr, das macht er vor dem Amtsgericht in Augsburg klar. Als andere Jugendliche im März 2016 auf ihn losgehen, wählt er mit seinem Handy die 110 und bittet um Hilfe. Doch der 53-jährige Polizist in der Notrufzentrale denkt gar nicht dran, eine Streife zu schicken.
Das Amtsgericht hat den Polizisten deswegen wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Er muss 6000 Euro Strafe zahlen, zudem erwartet ihn noch ein dienstrechtliches Verfahren des Augsburger Polizeipräsidiums.
Der Polizist hatte den 17-Jährigen damals mit der Bemerkung abgekanzelt, die Polizei könne nicht immer kommen, wenn sich Jugendliche streiten. Der 17-Jährige wird zusammengeschlagen und erhält „viele blaue Flecken, ein blaues Auge“, wie er als Zeuge sagt.
Der Polizist hatte sein Versagen im Prozess ohne Wenn und Aber eingeräumt. Sein Verhalten nach 36 Dienstjahren beschrieb er selbst als „absolut unprofessionell“. Als Grund dafür, dass er dem späteren Opfer nicht die erwünschte Hilfe schickte, gab er dessen ruhigen, sachlichen Ton bei dem Notruf an. Deswegen habe er das alles für nicht so ernst gehalten.
Der Beamte war seit sieben Jahren als erfahrener Polizist in der Leitstelle eingesetzt. Es hat schon mehrfach Beschwerden über sein Verhalten gegeben. Derzeit werde er deswegen psychologisch betreut und arbeite nicht mehr am Notruf-Telefon.
Die Richterin hatte zunächst einen Strafbefehl gegen den Beamten ausgestellt. Sein Anwalt hatte Einspruch eingelegt.