Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind weitgehend rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern Abend entschieden (Az 10 C 7.16). Jetzt müssen alle Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob ihre Strandgebühren rechtens sind.
Zwei Bewohner der niedersächsischen Nordseeküste hatten gegen die Gemeinde Wangerland geklagt. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär 3 Euro, wenn sie die zwei von der Gemeinde gepflegten Strände betreten wollen. Die Strände sind 9 Kilometer lang.
Die Inanspruchnahme nahezu des gesamten Strandes sei unverhältnismäßig, entschieden die Richter. Die Touristik GmbH hatte den Strand eingezäunt. Die Kläger dürfen jetzt weite Teile des Strands kostenfrei besuchen.
Dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt Eintritt zu verlangen, befanden die Richter. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger weiterhin Eintritt zahlen.
Die Richter stützten sich in ihrem Urteil unter anderem auf Artikel 2 des Grundgesetzes. Er sieht die allgemeine Handlungsfreiheit vor. Die Kläger waren zuvor vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg und dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.
An der Nordseeküste wird von Tagesgästen meistens Strandeintritt verlangt. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen gebe es keine umzäunten Strände, sagt Tobias Woitendorf, der Sprecher des Tourismusverbands. In manchen Gemeinden müssten Tagesgäste aber Kurtaxe bezahlen, wenn sie ans Meer wollten.
Ein Fünftel der Besucher bezahlt
Den Gemeinden, die für den Strandbesuch Geld verlangen, geht es um Einnahmen, um Ausgaben zu decken. Die Tourismus GmbH von Wangerland argumentierte, sie brauche das Geld für den Betrieb der Strandbäder, auf denen sie Sanitäranlagen, Strandkörbe und Kinderspielgeräte aufgestellt habe. Außerdem seien die beiden Strände künstlich angelegt.
3 Euro kostet der Strandbesuch für alle, die nicht direkt in Wangerland wohnen oder nicht länger dort Urlaub machen. Diese Tagesgäste stellen laut der Tourismus GmbH ein Fünftel der Besucher. Die Gebühr in Wangerland sei wegen der Autobahnnähe vergleichsweise hoch. dpa