Dabei droht der Frau, die im Irak tatenlos dabei zugesehen haben soll, wie ein kleines, jesidisches Mädchen in der Mittagshitze starb, womöglich eine härtere Strafe.
Die Deutsche hatte sich mit 23 Jahren der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Geheiratet hatte sie in Syrien vor einem IS-Gericht. Die Dschihadisten hatten seinerzeit weite Gebiete im Osten Syriens und im Irak erobert.
Das OLG hatte die Frau aus Lohne in Niedersachsen im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Dagegen hatte die anklagende Bundesanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt.
Der BGH bezweifelte, dass es sich tatsächlich um einen minderschweren Fall handelte und hob das Urteil in dem Aspekt auf. Für den neuen Prozess hat das Münchner OLG nun acht Verhandlungstage vor einem anderen Strafsenat angesetzt. Ein neues Urteil könnte dann am 29. August fallen. Der erste Prozess war im April 2019 gestartet und hatte rund zweieinhalb Jahre gedauert.