Die Bundesregierung hat sich auf Details der geplanten Pflicht zum Wechsel zu einer größtenteils mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung geeinigt. „Politisch geeint“ sei der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und solle zeitnah an Länder und Verbände zur Anhörung gehen, hieß es am Freitag aus Regierungskreisen. Allerdings gibt es einige Änderungen und Ausnahmen – die Details im Überblick.
Das Heizungsgesetz im Überblick
Beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen ist nun endlich eine Einigung erzielt worden. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings soll es Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.
Auf Wunsch der FDP sind wichtige Änderungen hinzugefügt worden.
- Auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist verzichtet worden. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es jetzt Übergangsfristen.
- Für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind, gilt die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen nicht. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
- Auch bleibt der Einbau von Gasheizungen möglich, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Voraussetzung: der Plan für das nötige Wasserstoffnetz zur Versorgung mit dem Brennstoff muss vorliegen. Das ist bislang nur in wenigen Gegenden in Deutschland der Fall.
Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Es gibt außerdem keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.
Förderungen vom Staat
Wie die staatliche Förderung der Wärmewende im Heizungsbereich im Detail aussehen soll, ist bislang noch offen. Die FDP spricht sich für einen Art Abwrackprämien für alte Heizungsanlagen aus: Je älter die Anlage, desto mehr Geld soll es geben. Grüne und SPD fordern dagegen eher eine soziale Staffelung nach Einkommen oder Immobilienwert.
Fest steht jedoch: die Mittel kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Viel Kritik an Ampel-Plänen
Der entsprechende Entwurf von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hatte zuletzt für viel Kritik gesorgt, insbesondere bei der FDP. Beim Koalitionsausschuss hatten sich SPD, Grüne und FDP dann darauf geeinigt, an dem Ziel festzuhalten, dass ab 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Versprochen wurde zudem, dass dabei soziale Härten, die etwa durch Installation einer Wärmepumpe und notwendigen Dämmungsmaßnahmen verbunden sein können, vermieden werden sollen und der Austausch gefördert werden soll. Geld für die Förderung soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Die Details dazu werden aber noch verhandelt.
Das Ziel, den Heizungsaustausch weg von Gas und Öl gesetzlich zu untermauern, fand sich bereits im Koalitionsvertrag der Ampel – mit Ziel 2025. Nach den durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Unsicherheiten bei der Energieversorgung verständigten sich die Spitzen der Parteien, dies auf 2024 vorzuziehen.
Das Kabinett soll den konkreten Gesetzentwurf noch im April auf den Weg bringen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.