Abgesehen von einem Mindestabstand von eineinhalb Metern macht das Land Baden-Württemberg kaum Vorgaben zu Gottesdiensten. Viele Kirchen haben die Regeln darüber hinaus aber verschärft. Doch muss man im Gottesdienst eine Maske tragen? Gibt es eine Testpflicht? Wie wird es an Weihnachten?
Fragen wie diese stellen sich derzeit viele Kirchengemeinden in Baden-Württemberg. Denn die Corona-Infektionszahlen im Land steigen weiter und die Lage in den Kliniken ist dramatisch. Gleichzeitig sind viele Gottesdienste in der Adventszeit und Weihnachtszeit normalerweise deutlich besser besucht als sonst. Was gilt aktuell in der Kirche in Baden-Württemberg?

Gottesdienste in Baden-Württemberg: Das gilt laut Corona-Verordnung

Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen in Baden-Württemberg sind laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vom 24.11.2021 frei zugänglich. Es muss von Seite der Landesregierung nur ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Dennoch gelten vonseiten der Landeskirche andere Maßnahmen. Denn Kirchen-, Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften können weitergehende Vorschriften und Zutrittsbeschränkungen im Rahmen ihres Hausrechts erlassen.

Evangelische Kirche Württemberg: Diese Corona-Regeln gelten

In extremen Hotspots in Württemberg dürfen bald nur noch Geimpfte und Genesene Präsenzgottesdienste in evangelischen Kirchen besuchen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 800 fänden mit Ausnahme von Bestattungen und Nottaufen regelmäßig keine Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen mehr statt, teilte die Evangelische Kirche in Württemberg mit Sitz in Stuttgart mit.
Im Ausnahmefall erlaubt bleiben demnach nur 2G-Gottesdienste mit einem Viertel der zulässigen Besucherzahl, Gottesdienste zur Übertragung in Internet, Radio und Fernsehen sowie im Freien. Kinder bis 14 Jahre sollen von der 2G-Regel ausgenommen werden.

Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln für Kirchen in Württemberg?

Die entsprechende Regelung werde vom 2. Adventssonntag an, am 5. Dezember 2021, gelten, solange auf Landesebene die Alarmstufe 2 gelte, teilte die Landeskirche mit.

Evangelische Kirche Baden: Verschärfte Corona-Maßnahmen in Alarmstufe 2

In Baden hat die Evangelische Landeskirche nach der Ausrufung der Alarmstufe 2 ebenfalls schärfere Regeln angeordnet. In vielen Kirchen gilt: Wer einen Gottesdienst besuchen will, muss geimpft oder genesen sein und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorzeigen (2G plus). Selbst unter diesen Bedingungen darf nur die Hälfte der Sitzplätze genutzt werden. Ungeimpfte dürfen demnach nur noch an Gottesdiensten „in besonders geeigneten Kirchen“ teilnehmen, die zum Beispiel besonders groß oder gut belüftbar sind.

Gottesdienste an Weihnachten BW: Welche Regeln gelten für Weihnachtsgottesdienste?

„Welche Regelungen zu Weihnachten gelten, hängt von der jeweils gültigen Stufe ab“, sagte ein Sprecher der Landeskirche Württemberg. „Da aktuell noch niemand weiß, wie die Situation Weihnachten sein wird, fahren viele Kirchengemeinden mehrgleisig – von Präsenzgottesdiensten über Gottesdienste im Freien bis zu Online-Gottesdiensten.“
Angesichts der aktuellen Situation und der geltenden Auflagen hätten sich haben sich einige Gemeinden in Baden schon entschieden, ihre Weihnachtsgottesdienste mit Krippenspielen nur im Internet zu übertragen.

Katholische Kirche BW: Weniger Einschränkungen bei Gottesdiensten

Die katholischen Kirchen im Land sind bei solchen Einschränkungen zurückhaltender. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart, die für weite Teile Württembergs zuständig ist, lässt zwar in ihren Richtlinien die Möglichkeit, Gottesdienste nur für Geimpfte und Genesene zu veranstalten (2G). Man rechne aber damit, „dass es nur sehr wenige Gemeinden geben wird, die sich für die 2G-Option entscheiden“, sagte ein Sprecher der Diözese. Wer 2G-Gottesdienste feiern will, muss nämlich zusätzlich auch Gottesdienste für alle anbieten - damit niemand wegen seines Impfstatus ausgeschlossen wird.
Die Erzdiözese Freiburg, die für die katholischen Gemeinden im badischen Raum verantwortlich ist, plant derzeit nicht einmal die Möglichkeit für Gemeinden, Ungeimpfte auszuschließen. „Gottesdienste mit 2G oder 3G sind momentan nicht vorgesehen, weder ausschließlich noch ergänzend“, sagte ein Sprecher der Erzdiözese. „Bleibt es bei den aktuellen Corona-Bestimmungen, werden Gottesdienste voraussichtlich unter folgenden Bedingungen möglich sein: Maskenpflicht, Abstand und Kontakterfassung.“