Lange mussten Schüler und Studenten auf die Auszahlung der 200 Euro Energiepreispauschale warten. Jetzt ist klar, wann, wer und wie Menschen in Ausbildung die Einmalzahlung bekommen. Hier gibt es alle Infos:

Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Studierende und Fachschüler sollen seit dem 15. März 2023 die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Laut Bundesregierung gibt es in Deutschland rund 3,5 Millionen Berechtigte. Wie schnell nach dem Antrag dieser geprüft wird und wann das Geld dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist noch offen.

Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?

Anspruch auf die Einmalzahlung haben folgende Personengruppen
  • Studenten
  • Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • Schüler in (Berufs)-Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien
  • Auszubildende in Ausbildungsgängen an definierten Ausbildungsstätten, die in der Rechtsverordnung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz erfasst sind ($2 Absatz 3 Nummer 1).
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ausbildungsstätte muss ihren Sitz in Deutschland haben. Studierende und Auszubildende müssen am 1. Dezember 2022 immatrikuliert bzw. angemeldet gewesen sein und auch der Wohnsitz muss sich an diesem Stichtag in Deutschland befunden haben.

Wo kann der Antrag für die 200 Euro gestellt werden?

Für den Antrag auf die 200 Euro Einmalzahlung haben Bund und Länder eine Plattform im Internet eingerichtet. Diese ist unter www.einmalzahlung200.de erreichbar. Am Mittwochmorgen zum Start war die Seite zeitweise nicht erreichbar.

Welche Schritte sind für den Erhalt der Energiepauschale notwendig?

Im Vorfeld ist für den Antrag auf dem oben genannten Anmeldeportal die Anlage eines BundID-Kontos erforderlich. Wie dieses angelegt wird, erklären wir in diesem Extra-Artikel. Sobald das angelegt ist, ist der Antrag in vier Schritten erledigt und soll laut Bund nur wenige Minuten dauern. Und das sind die vier Schritte zum Antrag auf die Einmalzahlung:
  • Schritt 1 - Zugangscode eingeben: Studenten und Auszubildende erhalten von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode.
  • Schritt 2 - Identität nachweisen: Mit der BundID wird dann auf dem Antragsportal die Identität nachgewiesen
  • Schritt 3: Antrag ausfüllen: Jetzt wird online der Antrag selbst ausgefüllt. Kleiner Tipp: IBAN bereithalten.
  • Schritt 4. Bestätigung: Nach der Prüfung gibt es per Mail einen Bewilligungsbescheid und die 200 Euro werden auf das angegebene Konto ausgezahlt.