Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist und ins Kino, Theater, Restaurant oder zum Friseur will, braucht einen negativen Testnachweis. In Baden-Württemberg und Bayern brauchen Ungeimpfte und nicht Genese den negativen Testnachweis, um an verschiedenen Lebensbereichen teilzuhaben. Ab dem 11. Oktober müssen Menschen, die sich testen lassen wollen, die Kosten dafür nun selbst übernehmen. Die zuvor kostenlosen Bürgertests werden vom Bund nicht mehr übernommen. Das bedeutet das Ende für die Gratistests in Baden-Württemberg und Bayern. Was werden die Tests kosten? Alle Infos hierzu in unserem folgenden Beitrag:

Corona-Test in Baden-Württemberg: Wo braucht man einen negativen Test?

Ungeimpfte und nicht Genesene brauchen laut der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg für die Teilnahme an verschiedenen Lebensbereichen einen negativen Testnachweis. Ob es sich dabei um einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test handeln muss, ist davon abhängig, in welcher Warnstufe sich das Land befindet. Je nach höherer Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelastung treten laut dieser schärfere Corona-Maßnahmen in Kraft.

Testpflicht in der Basisstufe laut Corona-Verordnung BW

In folgenden Lebensbereichen verlangt es einen negativen Schnelltestnachweis für nicht geimpfte und nicht genesene Personen:
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Oper, Kino, Konzerte, Vereinsfeiern etc.
  • Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten etc.
  • Beherbergung in z.B. Hotels: Test alle drei Tage
  • Messen, Ausstellungen, Kongresse in geschlossenen Räumen
  • Gastronomie, Vergnügungsstätten, Betriebskantinen, Mensen in geschlossenen Räumen
  • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Sportstätten, Bäder etc. in geschlossenen Räumen
  • körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuch etc.
  • touristischer Verkehr wie Schifffahrten, Seilbahnen, Busreisen in geschlossenen Räumen
  • Außerschulische Bildung wie VHS-Kurse, Musikschulen etc. in geschlossenen Räumen
  • Sport in geschlossenen Räumen
  • Diskotheken in geschlossenen Räumen
  • Prostitutionsstätten
Während der Basisstufe braucht es im Lebensbereich Bildung, wozu die Landesregierung die berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse zählt, keinen Test. Sobald aber die Warn- oder gar die Alarmstufe eintritt, muss bei mehrtägigen Veranstaltungen alle drei Tage ein Test gemacht werden.

Corona-Test-Pflicht in BW: Wo brauche ich einen PCR-Test während der Basis- und Warnstufe?

Bereits in der Basisstufe wird für Diskotheken in geschlossenen Räumen von nicht Geimpften und nicht Genesen ein PCR-Test verlangt. Eine Ausnahme gilt nur für nicht impffähige Personen und Schülerinnen und Schüler. Während der Warnstufe brauchen Personen ohne Impfung oder durchgestandene Corona-Infektion in den folgenden Lebensbereichen einen PCR-Test:
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Oper, Kino, Konzerte, Vereinsfeiern etc. in geschlossenen Räumen (im Freien ist weiterhin ein Schnelltest ausreichend)
  • Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten etc. in geschlossenen Räumen (im Freien ist weiterhin ein Schnelltest ausreichend)
  • Messen, Ausstellungen, Kongresse in geschlossenen Räumen (im Freien ist weiterhin ein Schnelltest ausreichend)
  • Gastronomie, Vergnügungsstätten, Betriebskantinen, Mensen in geschlossenen Räumen (im Freien ist weiterhin ein Schnelltest ausreichend)
  • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Sportstätten, Bäder etc. in geschlossenen Räumen (im Freien ist weiterhin ein Schnelltest ausreichend)
  • touristischer Verkehr wie Schifffahrten, Seilbahnen, Busreisen in geschlossenen Räumen ((im Freien ist weiterhin ein Schnelltest ausreichend)
  • Außerschulische Bildung wie VHS-Kurse, Musikschulen etc. in geschlossenen Räumen
  • Sport in geschlossenen Räumen
  • in Prostitutionsstätten
In der Alarmstufe greift in Baden-Württemberg in zahlreichen Lebensbereichen die 2G-Regel. Nur noch Landesbibliotheken und Archive, Beherbergungen, körpernahe Dienstleistungen können noch mit einem negativen PCR-Test besucht und genutzt werden.

Wofür brauche ich weder einen Schnelltest noch einen PCR-Test in BW?

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und den Besuch von religiösen Veranstaltungen ist kein Testnachweis notwendig. Nicht geimpfte oder genesene Personen brauchen hierfür weder den Nachweis eines Schnelltests noch eines PCR-Tests. Das gilt für alle drei Warnstufen laut Corona-Verordnung BW.

Corona Test Bayern: Ungeimpft und nicht genesen - wofür brauche ich einen Test?

In Bayern zeigt die Farbe der sogenannten „Krankenhaus-Ampel“ an, wie sich die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern entwickelt. Ob die Ampel je nach Hospitalisierungsrate auf Grün, Gelb oder Rot steht, entscheidet über die Corona-Regeln und Maßnahmen im Freistaat. Je nach Farbe greifen also auch unterschiedliche Regeln bei der Testpflicht. Wann reicht ein Schnelltest? Wann ist ein PCR-Test nötig?

Krankenhaus-Ampel auf Grün: Was gilt bei den Corona Tests für Bayern?

In folgenden Lebensbereichen brauchen nicht geimpfte und nicht genesene Personen einen negativen Schnelltestnachweis: In geschlossenen Räumen bei
  • öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Fitnessstudios, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen und Ausstellungen
  • Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zur Kundin oder zum Kunden notwendig ist und keine medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen sind
Der Ministerrat hat am 31. August beschlossen, das ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet werden. Auch wenn die Krankenhausampel auf Grün steht: Hier gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Das gelte auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen, wie es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege heißt.

Corona Tests Bayern: Welcher Test bei Ampel auf Gelb oder Rot?

Die bayerische Krankenhausampel würde auf Gelb springen, wenn landesweit binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Auf Rot würde die Ampel schalten, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen. Welche Maßnahmen dann genau erlassen würden, steht noch nicht fest. Bereits während der Ampelfarbe Gelb werden aber die Maßnahmen um PCR-Tests als Testnachweise erweitert.

Warum soll es keine kostenlosen Schnelltests mehr geben?

Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es im Beschluss. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte: „Es ist richtig, diesen Schritt zu gehen.“ Tests ließen sich leicht durch Impfen umgehen - dafür sind nun acht Wochen Zeit. Wer das Angebot nicht annehme, könne nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft die Kosten trage.