Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2020 verkündet. Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen. In der Verordnung waren 2020 unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen festgelegt. Mehrere Menschen hatten dagegen geklagt.

Corona-Regeln in Bayern waren unverhältnismäßig

Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Freistaats Bayern gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, der die Ausgangssperre vom März 2020 in der Vorinstanz für unwirksam erklärt hatte. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig.

Bußgelder: Können Betroffene das Geld zurückverlangen?

Wie der Bayerische Rundfunk (BR24) berichtet, könnte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch Auswirkungen auf bereits gezahlte Bußgelder haben. Wenn jemand eine Strafe zahlen musste, weil er im Lockdown gegen die Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen verstoßen hatte, könnte diese Person bewirken, dass das Bußgeldverfahren neu aufgerollt wird – und somit erwirken, dass das Geld zurückgezahlt werden muss.