Wer zukünftig seine Angehörigen im Krankenhaus oder im Alten- und Pflegeheim besuchen möchte und weder geimpft noch genesen ist, muss ab Alarmstufe 2 einen negativen PCR-Test vorlegen Das heißt, ab einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 6,0 oder ab 450 an Corona erkrankten Patientinnen und Patienten belegten Intensivbetten. Für geimpfte oder genesene Besucher bleibt es bei den Schnelltests. Ziel der neuen Regelungen: Bewohnerinnen und Bewohner solllen noch besser geschützt werden.
Diese Regeln gelten beim Besuch in Pflegeheimen
- Besuche im Pflegeheim sind nur mit einem negativen Testnachweis möglich
- Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die geimpft sind
- Der Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein
- Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern Schnelltests anzubieten
- Für Besuche von nicht-geimpften oder nicht genesenen Personen ist ab 20. Dezember 2021 in der Alarmstufe 2 ein negativer PCR-Testnachweis erforderlich
- Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuchs FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard tragen
- Allgemeinen Hygieneregeln müssen eingehalten werden
- Die Besucheranzahl ist nicht begrenzt
- In der Warnstufe sind jedoch nur zeitgleiche Besuche von höchstens fünf ungeimpften oder nicht genesenen Personen zulässig
- In den Alarmstufen 1 und 2 sind Besuche nur von einer ungeimpfte Person mit negativem PCR-Test zulässig
Alb-Donau-Kreis/Kreis Neu-Ulm